Stadtrecht München
Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München (Bezirksausschuss-Satzung) (MucBezirksausschussS)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 16.09.2026. 31 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Allgemeines
- § 2Funktion, Aufgaben
- § 3Größe und Zusammensetzung **)
- § 4Wahl
- § 5Amtshindernisse, Amtsverlust, Ausscheiden
- § 6Eid, Gelöbnis
- § 7Verschwiegenheits- und Sorgfaltspflicht
- § 8Teilnahmepflicht, Abstimmung
- § 9Befugnisse im Allgemeinen
- § 10Entscheidungsrecht im Rahmen des Stadtbezirksbudgets
- § 11Vollzug der Beschlüsse
- § 12Antragsrecht
- § 13Anhörungsrecht
- § 14Unterrichtungsrecht
- § 15Bauleitplanung
- § 16Einsichtsrechte, Auskünfte und Anhörung im Stadtrat
- § 17Verwaltungskostenpauschale
- § 18Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung
- § 18aTechnikpauschale
- § 19Vorstand
- § 20Vertretung
- § 21Fraktionen
- § 22Unterausschüsse
- § 22aFerienausschuss
- § 23Beauftragte (Kinderbeauftragte / Jugendbeauftragte, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, Gleichstellungsbeauftragte, Migrations-/Integrationsbeauftragte)
- § 23aBeauftragte gegen Rechtsextremismus
- § 24Geschäftsordnung, Geschäftsgang
- § 25Bezirksausschuss-Satzungskommission
- § 26Inkrafttreten
- Anlagezu § 9 Abs. 1 der Satzung für die Bezirksausschüsse vom 10. Dezember 2004
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„Was regelt § 1 MucBezirksausschussS? Zitiere den Wortlaut.“