Die neugewählten Bezirksausschussmitglieder werden durch den Oberbürgermeister in einer gemeinsamen Veranstaltung bzw. bei Verhinderung oder beim Nachrücken durch die jeweilige Bezirksausschussvorsitzende bzw. den jeweiligen Bezirksausschussvorsitzenden in einer BA-Sitzung vereidigt oder legen ein Gelöbnis ab. Art. 31 Abs. 4 GO gilt für die Eidesformel entsprechend. Der Eid oder das Gelöbnis entfällt für diejenigen, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Bezirksausschussmitglied gewählt werden.
MucBezirksausschussS · Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München (Bezirksausschuss-Satzung)
§ 6 MucBezirksausschussS – Eid, Gelöbnis
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 16.09.2026.
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