(1) Es wird eine Bezirksausschuss-Satzungskommission gebildet, die sich zu gleichen Teilen aus Mitgliedern des Stadtrates und der Bezirksausschüsse zusammensetzt. Aufgabe dieser Kommission ist es, Änderungen dieser Satzung sowie der Geschäftsordnung der Bezirksausschüsse vorzuberaten. Den Vorsitz führt der Oberbürgermeister; Art. 33 Abs. 2 GO gilt entsprechend.
(2) Die Bezirksausschüsse sind entsprechend dem Stärkeverhältnis der Parteien und Wählergruppen im Stadtrat vertreten. Bei der Verteilung der Sitze ist das Verfahren nach Hare/Niemeyer anzuwenden. Die namentliche Benennung der Mitglieder und der Stellvertretungen obliegt den jeweiligen Münchner Vertretungen dieser Parteien und Wählergruppen.