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Zitierfest

MucBezirksausschussS · Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München (Bezirksausschuss-Satzung)

§ 24 MucBezirksausschussS – Geschäftsordnung, Geschäftsgang

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 16.09.2026.

Der Stadtrat erlässt eine Geschäftsordnung für die Bezirksausschüsse *), die den Geschäftsgang regelt (BA-GeschO). Ergänzend gelten die Art. 46, 47 a, 48, 49, 51, 52 Abs. 4, 53, 54 GO entsprechend, soweit diese Satzung oder die Geschäftsordnung keine abweichenden Regelungen enthalten.

*) Anm. abgedruckt als Anhang zum Münchner Stadtrecht „Bezirksausschüsse - Geschäftsordnung“

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