Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucBezirksausschussS · Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München (Bezirksausschuss-Satzung)

Anlage MucBezirksausschussS – zu § 9 Abs. 1 der Satzung für die Bezirksausschüsse vom 10. Dezember 2004

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 16.09.2026.

zu § 9 Abs. 1 der Satzung für die Bezirksausschüsse vom 10. Dezember 2004

In den Angelegenheiten, die in ihrer Bedeutung auf einen Stadtbezirk beschränkt und den Bezirksausschüssen im nachfolgenden Katalog zur Entscheidung zugewiesen sind, entscheiden diese unter Beachtung der gesamtstädtischen Belange. Die Entscheidungsbefugnis der Bezirksausschüsse besteht nur im Rahmen der konkreten, insbesondere haushaltsrechtlichen Vorgaben des Stadtrats.

Die Abkürzungen in dem Katalog bedeuten:

E: Entscheidungsrecht

In dieser Angelegenheit besteht ein Entscheidungsrecht (vgl. § 9 BA-Satzung). Ist die Angelegenheit im konkreten Fall jedoch stadtteilübergreifend, besteht nur ein Anhörungsrecht. Ebenso liegt nur ein Anhörungsfall vor, wenn die betreffende Angelegenheit dem Zuständigkeitsbereich des Oberbürgermeisters zugeordnet ist (sogenannte laufende Angelegenheit gemäß Art. 37 Abs. 1 Nr. 1 GO).

A: Anhörungsrecht

In dieser Angelegenheit besteht ein Anhörungsrecht (vgl. § 13 BA-Satzung).

A/E: Anhörung oder Entscheidung

Ein Entscheidungsrecht besteht dann, wenn die Angelegenheit im konkreten Fall ausschließlich stadtbezirksbezogen ist und es sich nicht um eine laufende Angelegenheit handelt. Ansonsten besteht nur ein Anhörungsrecht.

U: Unterrichtung

In dieser Angelegenheit besteht ein Unterrichtungsrecht (vgl. § 14 BA-Satzung).

Angelegenheit Unterrichtung (U) Anhörung (A) Entscheidung (E)

D i r e k t o r i u m
1.Fragen der Satzung und der Geschäftsordnung für die BezirksausschüsseA
2.Fragen der Satzung über die Abhaltung von Bürger- und EinwohnerversammlungenA
3.Änderung der StadtbezirkseinteilungA
4.1StadtbezirksnamenE
4.2Umbenennung eines Stadtquartiers, das sich räumlich auf nur einen Stadtbezirk erstreckt, soweit damit keine persönliche Ehrung bzw. Aufhebung der Ehrung verbunden istE
4.3bei persönlicher Ehrung (Nrn. 4.1 und 4.2)A
5. 5Information und Dokumentation in Angelegenheiten des StadtbezirkesE
6.Art und Weise der Repräsentation in Angelegenheiten des Stadtbezirkes und des StadtteilgremiumsE
7.Benennung, Entsendung und Abberufung von Vertretern in bezirksgebundenen Gremien, bei denen der Stadt ein Besetzungsrecht zustehtE
8.Unterrichtung der Bezirksausschüsse über Grundsatzbeschlüsse der Stadtratsvollversammlung, soweit nicht bereits durch Sachreferat geschehenU
9.Belieferung der Bezirksausschüsse mit Amtsblatt, Rathaus-Umschau und von Fall zu Fall mit besonderen VeröffentlichungenU
10.Belieferung der Bezirksausschüsse mit der "Münchener Statistik"U
11.Erstellung, Gestaltung, wesentliche Umgestaltung und Beseitigung von Gedenktafeln mit historisch-politischem Hintergrund (sowohl bei persönlichen Ehrungen als auch bei Fällen ohne persönliche Ehrung)A
B a u r e f e r a t
1.Genehmigung des Bedarfs mit Projektauftrag, wenn Baureferat Nutzerreferat - bei Hochbauprojekten, deren Bedeutung auf den Stadtteil begrenzt ist, - bei Gartenbauprojekten, die nicht Teil einer übergeordneten Planung bzw. Maßnahme sind, - bei investiven Erhaltungsmaßnahmen im untergeordneten Straßennetz im Bereich Tiefbau/Brückenbau
1.1mit Baukosten von über 1 Mio. Euro bis 2,5 Mio. Euro (einschließlich Grundstücksanteil)A/E
1.2mit Baukosten von über 2,5 Mio. EuroA
2.1Ingenieurmäßige Planung und Ausbau von Straßen, Plätzen, Fußgängerbereichen und Brücken, soweit die Planung nicht der Vorbereitung eines Bauleitplanverfahrens dient, insbesondere Neuanlage und wesentliche Umgestaltung einschließlich künstlerischer Gestaltungsmaßnahmen, vorbehaltlich Nr. 2.2.,A
2.2im untergeordneten Straßennetz Projektgenehmigung bei Bauvorhaben des Finanzhaushalts/Investitionstätigkeit mit einer Bausumme von 1 Mio. Euro bis 2,5 Mio. Euro (einschließlich Grundstücksanteil)E
3.Vergabe von Straßen-, Brücken- und WasserbauarbeitenU
4.Grundsätzliche Fragen der Straßenreinigung und SchneeräumungA
5.1Neuanlage und wesentliche Umgestaltung von öffentlichen Grünflächen, Spielplätzen, Freizeitzentren und Erholungsflächen, vorbehaltlich Ziffer 1.1A
5.2Behandlung künstlerischer Gestaltungsmaßnahmen im Rahmen der unter Ziffer 5.1 genannten VorhabenA
6.Standortwahl für öffentliche Grünflächen, Spielplätze, Freizeitzentren und Erholungsflächen (wenn keine Darstellung/Festsetzung oder kein Hinweis im Bauleitplan erfolgte bzw. wenn kein Bauleitplan mit einer entsprechenden Regelung erforderlich ist; ansonsten nur Anhörung nach Ziffern 5 bzw. 6.1 BA-Katalog (Planungsreferat))A/E
7.1Beabsichtigte Begehung zur Ermittlung pflegerisch notwendiger Baumbeseitigungen in öffentlichen GrünflächenU
7.2Baumbeseitigungen an Straßen und öffentlichen GrünflächenA
7.3ausgenommen Maßnahmen zur Beseitigung unmittelbar drohender GefahrenU
8.1Erstellung, Gestaltung, wesentliche Umgestaltung und Beseitigung von Gedenktafeln, Denkmälern und Brunnen, soweit sie nicht im Zusammenhang mit Baumaßnahmen stehen oder damit keine persönlichen Ehrungen verbunden sindE
8.2bei persönlichen EhrungenA
9.Aufstellung und Beseitigung von öffentlich anerkannten StadtuhrenA/E
10.Neuanlage von FäkalieneinschüttstellenA
11.(aufgehoben)
12.Änderung der StraßenbaubezirkeA
13.Wesentliche Erweiterungen und Verbesserungen der Straßenbeleuchtung, soweit in Ziffer 2 und 3 nicht enthaltenA
14.(aufgehoben)
14.1(aufgehoben)
15.Neuanlage, Auflassung und wesentliche Änderungen von KleingärtenA/E
16.Aufstellung der Dringlichkeitsliste für Fußgängerbauwerke und Radwege im StadtbezirkE
17.1Sämtliche baurechtlich genehmigungspflichtigen Abwasserbaumaßnahmen, die Grün- oder Erholungsflächen berühren oder naturschutzrechtlicher Genehmigung bedürfenA
17.2Alle Erweiterungen und Änderungen des Kanalnetzes, Kanalbaumaßnahmen wegen hygienischer und betrieblicher Erfordernisse und sonstiger Kanal- und Klärwerksbauten, die keiner baurechtlichen sowie naturschutzrechtlichen Genehmigung bedürfenU
18.Projektierung von Wasserbaumaßnahmen von mehr als 150.000,-- Euro ProjektsummeA
19.Sämtliche Vorlagen bis zur Projektgenehmigung an die Stadtratsausschüsse oder das Plenum, soweit offene Planung beschlossen istA
20.Überlassung von Flächen für Veranstaltungen jeglicher Art auf gemeindeeigenen Plätzen und Grundstücken, soweit nicht ohnehin ein Beteiligungsrecht nach Ziffern 13. Und 13.1 Kreisverwaltungsreferat bzw. Ziffer 8 Mobilitätsreferat bestehtA
21.Maßnahmen zur Verbesserung bei Stadtteilgestaltung (Fassaden- und Hofbegrünungen bei städt. Anwesen, an Brücken und ähnlichen, öffentlichen Bauwerken sowie an privaten Gebäuden, Neuaufstellung von mobilen Pflanztrögen)A
22.Benennung von Vertreterinnen/Vertretern in Wettbewerbskommissionen für stadtteilbezogene VorhabenE
23.Widmung, Entwidmung und Umwidmung von öffentlichen Wegen, Straßen und PlätzenE
24.(aufgehoben)
25.Stand der Planungsarbeiten und Planfeststellungsabschnitte für den U-Bahn-BauU
26.Situierung und Gestaltung von Fußgängerunter- bzw. –überführungen in Verbindung mit U-Bahn-Bauwerken sowie Änderungen dieser AnlagenA
27.Veränderungen an Grünflächen, Kleingartenanlagen und Baumbeständen im Zusammenhang mit U-Bahn-BaumaßnahmenA
28.Vorgesehene U-Bahn-Rohbauarbeiten nach der AuftragsvergabeU
29.Termine für Anliegerversammlungen, die vor dem Beginn größerer U-Bahn-Bauarbeiten abgehalten werdenA
30.Umleitungsstrecken infolge von U-Bahn-Bauarbeiten und Bekanntgabe der wesentlichen BaueinrichtungsflächenA
31.Ungewöhnliche Belästigungen und Störungen der Anlieger infolge Nachtarbeiten beim U-Bahn-BauU
32.Architektonische und künstlerische Gestaltung der U-Bahn-Bahnhöfe unter Berücksichtigung der vom Stadtrat beschlossenen Grundkonzeption für die U-Bahn-LinieA/E
G e s u n d h e i t s r e f e r a t
1.Neubauten oder Erweiterungen im FriedhofsbereichA
2.Wesentliche Änderungen im FriedhofsbetriebA
3.Einrichtung und Aufhebung von Außenstellen des GesundheitsreferatesA
4.Information über SuchtgefahrenU
5.Planung von stadtteilbezogenen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, Prävention und gesundheitlichen VersorgungA
6.Stadtteilbezogene Maßnahmen der Ungezieferbekämpfung (Ratten usw.) in öffentlichen Grünanlagen (Spielplätzen usw.) die eine großräumige Auslegung von Gift bedingenU
K o m m u n a l r e f e r a t
1.Errichtung und Auflassung von Wochenmärkten sowie StandortwahlA/E
1.1Wesentliche Umgestaltung von WochenmärktenA
2.Planung, Neuerrichtung, wesentliche Erweiterung von Müllbeseitigungsanlagen, soweit im Gebiet des betreffenden Stadtbezirkes gelegenA
3.Standortfestlegungen von Abfallverwertungseinrichtungen und Wertstoffhöfen, soweit im Gebiet des betreffenden Stadtbezirkes gelegenA
4.Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für WertstoffcontainerA
4.1Genehmigung, Ablehnung und Auflassung von Standorten für WertstoffcontainerU
5.1Grundsätzliche Fragen der MüllbeseitigungU
5.2Stadtteilbezogene AbfallverwertungsvorhabenA
6.Errichtung, wesentliche Umgestaltung und Auflassung von BedürfnisanstaltenA
7.Ortsbezogene Fragen der Markthallen München und der festen MärkteA
8.1Straßenbenennungen und -umbenennungen, soweit damit keine persönlichen Ehrungen verbunden sindE
8.2bei persönlichen EhrungenA
8.3Festlegung, ob und gegebenenfalls an welchen benannten öffentlichen Straßen und Plätzen, vorbehaltlich entsprechender Finanzmittel, Erläuterungsschilder zu den Straßennamen angebracht werdenE
9.(aufgehoben)
10.Einleitung von EnteignungsverfahrenU
11.Genehmigung des Bedarfs mit Projektauftrag bei Baumaßnahmen mit Baukosten von über 1 Mio. Euro bis 2,5 Mio. Euro (einschließlich Grundstücksanteil), wenn Kommunalreferat Nutzerreferat (ausgenommen Baumaßnahmen der Eigenbetriebe)A/E
12.Genehmigung des Bedarfs mit Projektauftrag bei Baumaßnahmen mit Baukosten von über 2,5 Mio. Euro, wenn Kommunalreferat Nutzerreferat (ausgenommen Baumaßnahmen der Eigenbetriebe)A
13.Genehmigung des Bedarfs mit Projektauftrag bei Baumaßnahmen mit Baukosten von über 1 Mio. Euro der EigenbetriebeA
14.Vermietung von Ladengeschäften in stadteigenen Anwesen (Nutzungsart hinsichtlich der Branche des in Aussicht genommenen Mieters und der weiteren Bewerber)A
14.a)Geplante Vermietung und Verpachtung städtischer Liegenschaften (ausgenommen Wohnungen) und städtischer GrundstückeU
15.Die Bezirksausschüsse erhalten in angemessenen Zeitabständen aktuelles Kartenmaterial über die städtischen Grundstücke in ihrem StadtbezirkU
16.Überlassung von Flächen für Veranstaltungen jeglicher Art auf gemeindeeigenen Plätzen und Grundstücken, soweit nicht ohnehin ein Beteiligungsrecht nach Ziffern 13 und 13.1 Kreisverwaltungsreferat bzw. Ziffer 8 Mobilitätsreferat bestehtA
17.1Ausübung bzw. Nichtausübung des Vorkaufsrechts in ErhaltungssatzungsgebietenU
17.2Ausübung bzw. Nichtausübung des Vorkaufsrechts im Sanierungsgebiet und im städtebaulichen Entwicklungsbereich. In diesem Fall wird die Anhörungsfrist auf zwei Wochen verkürzt.A
18.Namensgebung für U-Bahnhöfe, soweit damit keine persönlichen Ehrungen verbunden sindA/E
19.Information über den beabsichtigten Verkauf oder Tausch von bebauten und unbebauten städtischen Grundstücken sowie deren beabsichtigte NutzungA
19.a)Vergabe von Erbbaurechten bei städtischen Grundstücken und die beabsichtigte NutzungA
19.b)Beabsichtigter Verkauf von städtischen Wohnungen – ausgenommen Stiftungswohnungen -A
20.Verfahren zu Ein-/AusgemeindungenA
21.Anmietung von Gebäuden hinsichtlich der Standortwahl, wenn Kommunalreferat Nutzerreferat und die Jahresnetto-Kaltmiete 25.000,-- Euro übersteigtA
22.Ankauf von Grundstücken durch die Stadt, sobald der Kauf beurkundet istU
K r e i s v e r w a l t u n g s r e f e r a t
1.Einrichtung und Schließung von BürgerbürosA
1.1Einrichtung und geplante Schließungen über drei MonateA
1.2Geplante Schließungen von Bürgerbüros von einer Woche bis zu drei MonatenU
2.Verlegung oder Zusammenlegung von BezirksinspektionenA
3.(aufgehoben)
4.Änderung der StandesamtsgrenzenA
5.Einteilung der Stimmbezirke, Bildung von Wahlvorständen, örtliche Lage der WahllokaleA
6.1Erteilung von Gaststättenkonzessionen bei Änderung der Betriebsart, soweit keine baurechtlichen Genehmigungen erforderlich sindA
6.2bei InhaberwechselU
7.1Anmeldung von Bürger- und VolksfestenU
7.2Genehmigung von SchießstättenA
7.3nicht genehmigungspflichtige FeuerwerkeU
7.4genehmigungspflichtige FeuerwerkeA
7.5Erhebliche Beschwerden über Belästigungen durch Schießstätten, Bürger- und Volksfeste und sonstige VeranstaltungenA
8.Erlass und Änderung gemeindlicher Rechtsvorschriften und Richtlinien über
8.1Belästigungen durch GaststättenA
8.2Verkehrslärm, soweit es nicht um bauliche Schallschutzmaßnahmen geht (siehe dazu Referat für Klima und Umweltschutz, Ziffer 5)A
9.Wesentliche Beschwerden über
9.1Belästigungen durch GaststättenU
9.2Verkehrslärm, soweit es nicht um bauliche Schallschutzmaßnahmen geht (siehe dazu Referat für Klima und Umweltschutz, Ziffer 3)A
10.1Vorbeugende Maßnahmen des Katastrophenschutzes nach dem Bayerischen Katastrophenschutzgesetz vom 31.07.1970, soweit es sich nicht um Verschlusssachen handeltA
10.2Wichtige Angelegenheiten des Zivilschutzes, soweit nicht Geheimhaltungsgründe entgegenstehenU
11.(aufgehoben)
12.Bewilligung von SperrstundenänderungenA
13.Genehmigung von Veranstaltungen jeglicher Art (ausgenommen Veranstaltungen nach dem Versammlungsgesetz und Genehmigung von Film-, Fernseh- und Videoaufnahmen) auf öffentlichem Verkehrsgrund und GrünanlagenA
13.1Veranstaltungen nach dem VersammlungsrechtU
13.2Eingang von Einträgen im KVR auf Genehmigung von gewerblichen, mehrtägigen Veranstaltungen auf öffentlichem Grund sowie in städtischen GrünanlagenU
14.Genehmigung der Aufstellung von neuen Verkaufeinrichtungen auf öffentlichem Verkehrsgrund (Art und Lage)E
14.1Einteilung der Sondernutzungserlaubnis für Warenauslagen auf öffentlichem Grund gemäß § 12 der SondernutzungsrichtlinienA
15.Genehmigung von Sammelhinweisanlagen auf öffentlichem Straßengrund nach Art. 18 BayStrWGA
16.Genehmigung des Bedarfs mit Projektauftrag bei Baumaßnahmen mit Baukosten von über 1 Mio. Euro bis 2,5 Mio. Euro (einschließlich Grundstücksanteil), wenn Kreisverwaltungsreferat NutzerreferatA/E
17.Genehmigung des Bedarfs mit Projektauftrag bei Baumaßnahmen mit Baukosten von über 2,5 Mio. Euro, wenn Kreisverwaltungsreferat NutzerreferatA
18.Änderung der Sondernutzungsrichtlinien, wenn die Änderung Anhörungs- oder Entscheidungsrechte der Bezirksausschüsse betrifftA
K u l t u r r e f e r a t
1.Organisation und Durchführung von Stadtteilfesten und Kulturveranstaltungen zusammen mit im Stadtviertel arbeitenden Vereinen und OrganisationenA/E
2.Standortauswahl, Errichtung, Schließung und wesentliche Umgestaltung dezentraler Kultureinrichtungen (- bei Schließung nur Anhörung - wenn keine Darstellung/Festsetzung oder kein Hinweis im Bauleitplan erfolgte bzw. wenn kein Bauleitplan mit einer entsprechenden Regelung erforderlich ist; ansonsten nur Anhörung nach Ziffern 5 bzw. 6.1 BA-Katalog (Planungsreferat))A/E
3.Genehmigung des Bedarfs mit Projektauftrag bei Baumaßnahmen mit Baukosten von über 1 Mio. Euro bis 2,5 Mio. Euro (einschließlich Grundstücksanteil), wenn Kulturreferat NutzerreferatA/E
4.Genehmigung des Bedarfs mit Projektauftrag bei Baumaßnahmen mit Baukosten von über 2,5 Mio. Euro, wenn Kulturreferat NutzerreferatA
5.StadtteilkulturprogrammA/E
6.Allgemeine Änderungen der Ausleihzeiten der Städtischen BüchereienA
7.Überörtliche Veranstaltungen der städtischen Kulturinstitute und kulturelle Sonderveranstaltungen des Kulturreferates, z.B. temporäre Kunst im öffentlichen RaumU
8.Förderung und Pflege der Geschichte, des Brauchtums und der Volkskultur des StadtteilsA
9.Förderung und Unterstützung von Vereinen, Gruppen und InitiativenA
10.Erstellung, Gestaltung, wesentliche Umgestaltung und Beseitigung von Gedenktafeln mit kulturellem Hintergrund (sowohl bei persönlichen Ehrungen als auch bei Fällen ohne persönliche Ehrung)A
M o b i l i t ä t s r e f e r a t
1.Generelle verkehrsordnende Maßnahmen, soweit sie im Ermessensbereich der Stadt liegenA
2.1Änderung der VerkehrsregelungA
2.2Baustellenbedingte Straßensperrungen und Ableitungen von mehr als 14 TagenU
3.1Aufstellung der jährlichen SignalbauprogrammeA
3.2Änderungen im Zusammenhang mit dem altersbedingten Austausch von LZA und Optimierungen von LZA aufgrund veränderter Verkehrssituationen bei wesentlichen EingriffenU
4.Neuaufstellung bzw. Änderung von WegweiseranlagenA
5.Bewilligung des GehbahnparkensA
6.UnfallauswertungenU
7.Festlegung, Änderung oder Auflassung von TaxistandplätzenA
8.Genehmigungen von Film-, Fernseh- und Videoaufnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund und in öffentlichen GrünanlagenU
9.Information über Umgriff und Zeitdauer von Groß-Baustelleneinrichtungen jeglicher ArtU
10.Verkehrsentwicklungsplan (Hauptverbindungen und Integrierte ÖPNV-Planung)A
11.Errichtung von Elektroladestationen im öffentlichen Straßenraum , sofern eine konkrete Standortplanung noch nicht abgeschlossen istA
12.Information der Bezirksausschüsse über die allgemeine Planungssituation im Stadtbezirk hinsichtlich des VerkehrsU
13.Planung von stadtviertelbezogenen Fußwege- und RadwegenetzenA/E
14.Stadtviertelbezogene VerkehrsberuhigungsmaßnahmenA/E
15.Einrichtung einer SommerstraßeE
16.StadtteilbeschilderungA
17.Genehmigung von Tankstellen und Garagen, sofern ein Ermessensanspruch der Stadt gegeben istA
18.Festlegung oder Änderung von Stellflächen für Shared-Mobility-AngeboteA
P e r s o n a l - u n d O r g a n i s a t i o n s r e f e r a t
1.Genehmigung des Bedarfs mit Projektauftrag bei Baumaßnahmen mit Baukosten von über 1 Mio. Euro bis 2,5 Mio. Euro (einschließlich Grundstücksanteil), wenn Personal- und Organisationsreferat NutzerreferatA/E
2.Genehmigung des Bedarfs mit Projektauftrag bei Baumaßnahmen mit Baukosten von über 2,5 Mio. Euro, wenn Personal- und Organisationsreferat NutzerreferatA
R e f e r a t f ü r A r b e i t u n d W i r t s c h a f t
1.1Fragen des Messegeländes, die den Stadtbezirk berühren, soweit der Stadtrat damit befasst wirdA
1.2Fragen des Olympiageländes, die den Stadtbezirk berühren, soweit der Stadtrat damit befasst wird (ausgenommen reine Finanzierungsfragen)A
2.1Art der Belegung und Nutzung der TheresienwieseA
2.2Beabsichtigte wesentliche Änderungen im Vorfeld des Vergabebeschlusses für das Oktoberfest (für die Bezirksausschüsse 2, 6 und 8)U
2.3Beabsichtigte wesentliche Änderungen bei der Durchführung des Oktoberfestes, unabhängig vom Vergabebeschluss (für die Bezirksausschüsse 2, 6 und 8)A
2.4Erfahrungsabfrage zur Erstellung des Schlussberichtes für das Oktoberfest, die Oide Wiesn und das Zentrale Landwirtschaftsfest (für die Bezirksausschüsse 2, 6 und 8)A
2.5Schlussbericht über das Oktoberfest nach Bekanntgabe im Stadtrat (für die Bezirksausschüsse 2, 6 und 8)U
3.Vergabe von städtischen Grundstücken (Nutzungsart hinsichtlich der Branche zur Ansiedlung vorgeschlagener Firmen, nicht jedoch der Person des Nutzers oder andere Fragen)U
4.Verkauf und Tausch von städtischen Grundstücken (Nutzungsart hinsichtlich der Branche des in Aussicht genommenen Käufers bzw. Tauschwilligen, nicht jedoch der Person des Nutzers oder andere Fragen)U
5.Ankauf von Grundstücken (Nutzungsart hinsichtlich der Branche, nicht jedoch der Person des Nutzers oder andere Fragen)U
6.Langfristige Erbpachtverträge durch die Landeshauptstadt (Nutzungsart hinsichtlich der Branche, nicht jedoch der Person des Nutzers oder andere Fragen)U
7.Genehmigung des Bedarfs mit Projektauftrag bei Baumaßnahmen mit Baukosten von über 1 Mio. Euro bis 2,5 Mio. Euro (einschließlich Grundstücksanteil), wenn Referat für Arbeit und Wirtschaft NutzerreferatA/E
8.Genehmigung des Bedarfs mit Projektauftrag bei Baumaßnahmen mit Baukosten von über 2,5 Mio. Euro, wenn Referat für Arbeit und Wirtschaft NutzerreferatA
R e f e r a t f ü r B i l d u n g u n d S p o r t
1.1Mittel- und langfristige Planungskonzepte zur Schul- und Kindertagesstättenversorgung (ausgenommen berufliche Schulen)A
1.2Mittel- und langfristige Planungskonzepte bei beruflichen SchulenU
1.3Mittel- und langfristige Sportentwicklungsplanung, soweit Stadtbezirke von Maßnahmen unmittelbar betroffen sindA
2.1Beantragung der Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen im Flächennutzungsplan für Zwecke des Referats für Bildung und Sport und deren FreigabeA
2.2Standortauswahl für Einrichtungen des Referats für Bildung und Sport (wenn keine Darstellung/Festsetzung oder kein Hinweis im Bauleitplan erfolgte bzw. wenn kein Bauleitplan mit einer entsprechenden Regelung erforderlich ist; ansonsten nur Anhörung nach Ziffern 5 bzw. 6.1 BA-Katalog (Planungsreferat))A/E
3.1Genehmigung des Bedarfs mit Projektauftrag bei Baumaßnahmen mit Baukosten von über 1 Mio. Euro bis 2,5 Mio. Euro (einschließlich Grundstücksanteil), wenn Referat für Bildung und Sport Nutzerreferat (Schulen, Kindertageseinrichtungen wie Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Häuser für Kinder, Kindertageszentren sowie Sportanlagen)A/E
3.2Genehmigung des Bedarfs mit Projektauftrag bei Baumaßnahmen mit Baukosten von über 2,5 Mio. Euro, wenn Referat für Bildung und Sport Nutzerreferat (Schulen, Kindertageseinrichtungen wie Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Häuser für Kinder, Kindertageszentren sowie Sportanlagen)A
3.3Wesentliche funktionale und organisatorische Änderungen und Auflassungen von beispielsweise Kindergärten, Horten, Tagesheimen, Schul- und Schulsportanlagen sowie FreisportanlagenA
4.Fälle der Gefährdung von Jugendlichen durch Lokale in der Nähe von SchulenA
5.Änderungen der Öffnungszeiten von Kindertagesstätten und TagesheimschulenU
6.Festlegung von Klassenstärken und von Schichtunterricht bei städtischen SchulenU
7.Bekanntgabe der Schülerzahl des jeweiligen SchuljahresU
8.Bekanntgabe der Einschreibezahlen in den städtischen Kindertagesstätten und der Belegung der Kindertagesstätten der freien TrägerU
9.1Benennung von städtischen Schulen und sonstigen öffentlichen EinrichtungenA
9.2soweit keine persönlichen Ehrungen verbunden sindE
10.Zuschüsse an Sportvereine für Investitionsmaßnahmen (Neuerrichtung, Erweiterung und Großinstandsetzung von vereinseigenen Sportanlagen)A/E
11.Grundsätzliche Änderungen der Essensversorgung an städtischen Schulen und KindertageseinrichtungenU
12.Planung nichtstädtischer Kinderkrippen, sofern das Referat für Bildung und Sport an Planung beteiligt ist bzw. Zuschüsse oder vertragliche Leistungen gewährtU
R e f e r a t f ü r K l i m a- u n d U m w e l t s c h u t z
1.Allgemeine Maßnahmen des Umweltschutzes (Luft, Wasser, Lärm, Abfall)U
1.1Stadtbezirksbezogene allgemeine Maßnahmen des Umweltschutzes (Luft, Wasser, Lärm, Abfall)A
1.2Messergebnisse sind den Bezirksausschüssen auf Anforderung mitzuteilenU
2.Genehmigung von störenden Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und von AbfallbeseitigungsanlagenA
3.Wesentliche Beschwerden über Baulärm, Belästigungen durch Gewerbebetriebe (mit Ausnahme von Gaststätten) und über Verkehrslärm, soweit es um bauliche Schallschutzmaßnahmen geht (siehe dazu Kreisverwaltungsreferat, Ziffer 15.29.2)A
4.Bestätigung des öffentlichen Interesses an Bauarbeiten während der Nacht sowie an Sonn- und FeiertagenU
5.Erlass und Änderung gemeindlicher Rechtsvorschriften und Richtlinien über Baulärm und Belästigungen durch Gewerbebetriebe (mit Ausnahme von Gaststätten); über Verkehrslärm, soweit es um bauliche Schallschutzmaßnahmen geht (siehe dazu Kreisverwaltungsreferat, Ziffer 8.2)A
6.Größere Unfälle mit umweltgefährdenden StoffenU
7.Altlasten, bei denen eine Beeinträchtigung der bisherigen Grundstücksnutzung zu besorgen ist oder bei denen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich werdenU
8.Festsetzung von Wasserschutz- und ÜberschwemmungsgebietenU
9.1Antrag auf Beseitigung von nach einer Landschaftsschutzverordnung geschützten Bäumen ab einem Stammumfang von 80 cm gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, auch in Fällen, bei denen die zur Beseitigung vorgesehenen Bäume gleichzeitig dem Schutz der Baumschutzverordnung unterliegen; ausgenommen sind Anträge im Zuge von BaugenehmigungsverfahrenU
9.2Beseitigungen von Bäumen nach Ziffer 9.1, falls vom Bezirksausschuss verlangt, im EinzelfallA
9.3Beseitigung von Bäumen nach Ziffer 9.1 bei unmittelbar drohenden Gefahren, soweit nicht an Straßen und in öffentlichen GrünflächenU
10.Erlass und Änderung von Verordnungen zum Schutz von Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmälern und geschützten Landschaftsbestandteilen, mit Ausnahme der Baumschutzverordnung, sowie alle grundsätzlichen Fragen des NaturschutzesA
R e f e r a t f ü r S t a d t p l a n u n g u n d B a u o r d n u n g
(Planungsreferat)
1.1Stadtratsvorlagen und Studien von grundsätzlicher Bedeutung auf dem Gebiet der Stadtforschung und Stadtentwicklung, soweit sie die Gesamtstadt, die Stadtbezirke und die Region betreffen (z.B. auch Stadtratsvorlagen zur Fortschreibung der Perspektive München)U
1.2soweit Stadtbezirke unmittelbar betroffen sindA
2.Stadtratsvorlagen über Entwicklungstendenzen und Planungsziele in einem bestimmten oder mehreren Stadtbezirken (z.B. Grundsatz- und Eckdatenbeschluss)A
3.Einrichtung von Arbeitskreisen im Rahmen der Offenen PlanungA/E
4.Jährliche Bekanntgabe der Benutzerzahlprognosen für Schulen und KindergärtenU
5.Flächennutzungsplan (Hauptverbindungen und Integrierte ÖPNV-Planung)A
6.1Bebauungsplanung vor Aufstellungsbeschluss und vor Billigungsbeschluss im Rahmen des Spartenumlaufs (Teilnahme an Abklärungsbesprechungen, soweit Argumente des Bezirksausschusses betroffen)A
6.2.Im Rahmen der Spartenanhörung vor Entwicklungssatzung, Abrundungssatzung, erweiterte Abrundungssatzung, Außenbereichssatzung, Vorhabens- und Erschließungsplan, städtebauliche Entwicklungssatzung und ErhaltungssatzungA
7.1Baugenehmigungsverfahren, einschließlich von NutzungsänderungenU
7.1.1Wohnbauvorhaben mit reduziertem Stellplatzschlüssel und MobilitätskonzeptU
7.2Baugenehmigungsverfahren, einschließlich von Nutzungsänderungen, inklusive vorhandener oder angeforderter Stellungnahmen der zuständigen Denkmalschutzbehörde, falls vom Bezirksausschuss verlangt, im EinzelfallA
7.3Bauvorhaben des Bundes, der Länder und der Bezirke, für die kein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen ist (Art. 73 BayBO), einschließlich der Stellungnahme der Stadt, Bauvorhaben, die der Stadt nach Art. 58 BayBO vorgelegt werden (freigestellte Vorhaben), Abbrüche, vollständige Beseitigung baulicher AnlagenU
7.4Bauvorhaben nach Art. 73 BayBO, bei denen die Gemeinde gemäß Art. 73 Abs. 2 Satz 5 BayBO gehört wird, falls vom Bezirksausschuss verlangt, im EinzelfallA
7.5Antrag auf Beseitigung von nach der Baumschutzverordnung geschützten Bäumen oder von nach einer Landschaftsschutzverordnung geschützten Bäumen ab einem Stammumfang von 80 cm gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, im Zuge eines BaugenehmigungsverfahrensU
7.6Beseitigungen von Bäumen nach Ziffer 7.5, falls vom Bezirksausschuss verlangt, im EinzelfallA
8.1Werbeanlagen über die der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung zu entscheiden hatA
8.2Aufstellung von Plakatsäulen und -tafeln sowie von privaten Uhrensäulen auf öffentlichem Grund; auf Wunsch des Bezirksausschusses wird eine Ortsbesichtigung durchgeführt, bei der die an der Standortwahl beteiligten Dienststellen teilnehmenA
8.3Genehmigung und Genehmigungsverlängerung von Werbeanlagen für vermietete Plakattafeln auf privatem GrundA
9.1Antrag auf Beseitigung von nach der Baumschutzverordnung geschützten Bäumen, ausgenommen sind Einzelantragsverfahren bei denen gleichzeitig eine Landschaftsschutzverordnung giltU
9.2Beseitigungen von Bäumen nach Ziffer 9.1, falls vom Bezirksausschuss verlangt, im EinzelfallA
9.3Beseitigungen von Bäumen nach Ziffer 9.1 bei unmittelbar drohenden Gefahren, soweit nicht an Straßen und in öffentlichen GrünflächenU
10.Erlass und Änderung der BaumschutzverordnungA
11.1Stellungnahme zu Anträgen, die die Änderung der vom Landesamt für Denkmalpflege aufgestellten Denkmalliste durch Aufnahme und Streichung von Denkmälern betreffenA
11.2Stellungnahme zu Abbruchanträgen denkmalgeschützter Gebäude, soweit nicht der Bezirksausschuss in einem anderen Zusammenhang (z.B. Zweckentfremdungsverfahren) bereits gefasst warA
12.Information der Bezirksausschüsse über die allgemeine Planungssituation im Stadtbezirk hinsichtlich der Bebauung und der GemeinbedarfsanlagenU
13.Durchführung der Untersuchung nach § 141 BauGBA
14.Festlegung von Ersatz- und Ergänzungsgebieten nach § 142 Abs. 2 BauGB, soweit außerhalb des Gebietes der vorbereitenden UntersuchungA
15.Sämtliche Vorlagen an die Stadtratsausschüsse oder an das Plenum soweit Offene Planung beschlossen istA
16.Anträge auf Ausstellungen von AbgeschlossenheitsbescheinigungenU
17.Standortentscheidung für öffentliche Grün- und Freiflächen, Spiel- und Sportplätzen, Freizeitheimen, Erholungsflächen, Sozial- und Kultureinrichtungen (sofern Bauleitplanung notwendig ist, nur Anhörung nach Ziffern 5 bis 6.1)A/E
18.Aufstellungsbeschlüsse für ErhaltungssatzungenA
19.Stellungnahmen zur Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen) benachbarter Gemeinden, an die der Stadtbezirk angrenztA
20.Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 Allgemeines EisenbahngesetzA
21.1Neubenennung eines sich räumlich auf nur einem Stadtbezirk erstreckenden Stadtquartiers, soweit damit keine persönliche Ehrung verbunden istE
21.2bei persönlicher EhrungA
S o z i a l r e f e r a t
1.Standortauswahl für Einrichtungen des Sozialreferats (wenn keine Darstellung/Festsetzung oder kein Hinweis im Bauleitplan erfolgte bzw. wenn kein Bauleitplan mit einer entsprechenden Regelung erforderlich ist; ansonsten nur Anhörung nach Ziffern 5 bzw. 6.1 BA-Katalog (Planungsreferat))A/E
1.1Vorplanungsauftrag (gemäß Richtlinien für die Projektierung städtischer Baumaßnahmen) bei Neubaumaßnahmen des Sozialreferats, beispielsweise bei
a) Tageseinrichtungen für Säuglinge und Kleinkinder
b) Kinder- und Jugendeinrichtungen
c) Sozialpädagogische Gruppenarbeit mit Jugendlichen und Erwachsenen
d) Einrichtungen für Wohnungslose und Flüchtlinge
e) Altenheime, Altenwohnheime, Altenwohnanlagen, Wärmestuben
f) Stadtteil-Service-Zentren
g) Beratungsstellen (z.B. kommunale Stadtteilarbeit, familienfürsorgerische Bera- tung, Wohngeld- und Mieterberatung, Beratung für Behinderte, Strafentlassene, alte Menschen und ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer)
h) Kinder- und JugendfreizeitstättenA
1.2Genehmigung des Bedarfs mit Projektauftrag (gemäß Richtlinien für die Projektierung städtischer Baumaßnahmen)
1.2.1bei Neubaumaßnahmen des Sozialreferates der unter Ziffer 1.1 a) - h) genannten Einrichtungen, vorbehaltlich Ziffer 1.2.3A
1.2.2bei investiven Erhaltungsmaßnahmen (Große Instandsetzungen/Modernisierung, Generalinstandsetzung, Umbau) der unter Ziffer 1.1 a) - h) genannten Einrichtungen vorbehaltlich Ziffer 1.2.3A
1.2.3Projekte mit einer Bausumme von über 1 Mio. Euro bis 2,5 Mio. Euro - einschließlich Grundstücksanteil - (ausgenommen Angelegenheiten der Jugendhilfe), deren Bedeutung auf einen Stadtbezirk begrenzt istE
1.3Wesentliche funktionale und organisatorische Änderungen und Auflassung der unter Ziffer 1.1 a) - h) genannten EinrichtungenA
2.Planung nichtstädtischer sozialer Infrastruktureinrichtungen (siehe 1.1.a) - h)) sofern Sozialreferat an Planung beteiligt ist bzw. Zuschüsse oder vertragliche Leistungen gewährtA
3.Verlegung und Zusammenlegung von Dienststellen des SozialreferatesA
4.Öffentliche Veranstaltungen des Sozialreferates (Ausnahmen: Ziffer 6)
a) Überörtliche öffentliche VeranstaltungenU
b) Stadtteilbezogene öffentliche VeranstaltungenA
5.Öffentliche Veranstaltungen des Jugendamtes
5.1Überörtliche jugendpflegerische und kulturelle Veranstaltungen für die JugendU
5.2Stadtteilbezogene jugendpflegerische und kulturelle Veranstaltungen für die Jugend, sofern diese nicht an Orten stattfinden, die ohnehin für jugendpflegerische Veranstaltungen vorgesehen sind (z.B. Freizeiteinrichtungen, Spielplätze)A
6.Freizeitstättenarbeit, soweit eine Zuständigkeit der Stadt gegeben ist (z.B. Anhörung bei Beschwerden)A
7.Fälle der Gefährdung von Jugendlichen durch Lokale etc. in der Nähe von Kinder- und JugendeinrichtungenA
8.Vorbereitende Untersuchungen für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen nach § 141 BauGBA
9.Sozialplanung nach § 180 BauGB, sofern es sich um städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen oder umfassende Neuordnungen/Überplanungen handeltA/E
10.Grundsätzliche Fragen der sozialen Situation des ausländischen BevölkerungsteilesA
11.Vollzug der Wohnraumzweckentfremdungssatzung (ZeS)
11.1Bekanntgewordene ZweckentfremdungU
11.2Zweckentfremdungsanträge, bei denen für den erhaltungswürdigen, zweckzuentfremdenden Wohnraum ein beachtliches Ersatzwohnraumangebot vorliegt, mit Ausnahme des Abbruchs von eigengenutzten Eigenheimen, an deren Stelle wieder ein gleiches Gebäude errichtet wird.U
11.3Zweckentfremdungsanträge, bei denen es sich a) bei dem zweckzuentfremdenden Wohnraum um nicht erhaltungswürdigen Wohnraum handelt oder b) die Zweckentfremdung im überwiegenden öffentlichen Interesse genehmigt werden mussA
11.4Erteilung von NegativattestenA
12.Auf Anforderung jährliche Information über die Zahl der im Stadtbezirk vorhandenen sowie der Sozialmietwohnungen, die ab 31.12. des jeweiligen Folgejahres wegen Bindungsablaufs nicht mehr als öffentlich gefördert geltenU
13.Erstmalige Gewährung von Zuschüssen sowie wesentliche Veränderungen in der Zuschussgewährung (z.B. Einstellung oder einschneidende Reduzierung der Förderung) an örtliche Vereine, Elterninitiativen mit sozialen Aufgaben und Einrichtungen der freiwilligen Sozialbetreuung (ausgenommen Angelegenheiten der Jugendhilfe) sowie an Selbsthilfegruppen, soweit die Tätigkeit auf den jeweiligen Stadtbezirk beschränkt istE
14.Laufende Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Elterninitiativen mit sozialen Aufgaben und Einrichtungen der freiwilligen Sozialbetreuung (ausgenommen Angelegenheiten der Jugendhilfe), soweit die Tätigkeit auf den jeweiligen Stadtbezirk beschränkt istA
15.Schaffung von Wohneinheiten nach KomPro/BU
16.Baumaßnahmen nach Erhaltungssatzung, die keine baurechtliche Genehmigung erfordernU
S t a d t k ä m m e r e i
1.Übermittlung der Haushaltssatzung und allgemeine Information zur Finanzsituation der StadtU
2.Änderung der Steuergrundsätze, Gebühren und AbgabenU
3.Jährliche Fortschreibung des gültigen MehrjahresinvestitionsprogrammesA
4.Mehrjahresinvestitionsprogramm nach Einbringung im StadtratU

Anhang 1 (Beteiligung durch SWM GmbH)

Beschluss VPA 20.01.1999/VV 27.01.1999, VPA 29.09.1999/VV 06.10.1999,

VPA 15.07.2015/VV 29.07.2015 und VPA 06.06.2019/VV 26.06.2019

Stadtwerke München GmbH

  • - Beteiligungsrechte der Bezirksausschüsse -
1.In Ausfüllung des § 18 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke München GmbH legt die Landeshauptstadt München als Gesellschafterin folgende Regelung zur Beteiligung der Bezirksausschüsse fest:
1.1Die Stadtwerke München GmbH haben die jeweils betroffenen Bezirksausschüsse in folgenden Fällen vor einer Entscheidung anzuhören:
1.1.1Baumaßnahmen der Stadtwerke mit erheblichen Auswirkungen auf den öffentlichen Raum.
1.1.2Neuplanung, Änderung oder Schließung von Bädern.
1.1.3Neuplanung und Wegfall von Verkehrsverbindungen beim Omnibus und Straßenbahn, Linienführung bzw. Änderung der Linienführung.
1.1.4Neufestlegung, Auflassung und dauernde Änderung (über einen Monat) von Haltestellen.
1.1.5Aufstellung von Wetterschutzanlagen an Haltestellen der Verkehrsbetriebe.
1.1.6Errichtung neuer Werbeanlagen oder wesentliche Umgestaltung bestehender Werbeanlagen in U-Bahnhöfen unter Berücksichtigung der vom Stadtrat beschlossenen Grundkonzeption für die U-Bahn-Linie (Beschluss VPA 16.11.2011 / VV 23.11.2011)
1.1.7Beschleunigungsprogramm für Straßenbahn und Omnibus.
1.1.8Veränderungen der allgemeinen Betriebszeiten der Bäder (Grundregelung). Den Bezirksausschüssen wird eine Frist von sechs Wochen zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt.
1.1.9Geplante atypische Veranstaltungen auf Frei- und Grünflächen der SWM
1.1.10Gleiserneuerungsarbeiten im Trambahnnetz
1.2In den folgenden Fällen sind die jeweils betroffenen bzw. alle Bezirksausschüsse möglichst frühzeitig zu unterrichten:
1.2.1Einladungen zu Vorträgen, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, Einladungen zu Betriebsbesichtigungen. Laufende Unterrichtung über die jeweiligen Standorte von Informationsmöglichkeiten für Strom, Fernwärme, Gas und Wasser.
1.2.2Ausarbeitung der Jahresfahrpläne der Verkehrsbetriebe.
1.2.3Änderungen der Tarife, Verbraucher- und Eintrittspreise. Die Unterrichtung der Bezirksausschüsse soll jeweils zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erfolgen.
2.Das jeweilige Verfahren ist analog der BA-Satzung abzuwickeln.

Anhang 2 (Beteiligung durch Städtisches Klinikum München GmbH)

Beschluss VPA 06.12.2006/VV 13.12.2006

Städtisches Klinikum München GmbH

  • - Beteiligungsrechte der Bezirksausschüsse -
1.In Ausfüllung des § 7 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags der Städtisches Klinikum München GmbH legt die Landeshauptstadt München als Gesellschafterin folgende Regelung zur Beteiligung der Bezirksausschüsse fest:
1.1Die Städtisches Klinikum München GmbH hat die jeweils betroffenen Bezirksausschüsse in folgenden Fällen vor einer Entscheidung anzuhören:
1.1.1Baumaßnahmen der Städtisches Klinikum München GmbH mit erheblichen Auswirkungen auf den öffentlichen Raum.
1.2In folgenden Fällen sind die jeweils betroffenen Bezirksausschüsse bzw. alle Bezirksausschüsse möglichst frühzeitig zu unterrichten:
1.2.1Einladungen zu Vorträgen, soweit diese von allgemeinem Interesse sind; Einladungen zu Betriebsbesichtigungen.
2.Das jeweilige Verfahren ist analog der BA-Satzung abzuwickeln.

Anhang 3 (Vollmacht des Oberbürgermeisters gemäß Art. 60 Abs. 2 Satz 2 GO)

Vollmacht des Oberbürgermeisters vom 09.04.2018 *)

Ich erteile hiermit den Bezirksausschüssen

für ihren Zuständigkeitsbereich mit Wirkung vom 01.03.2017

Vollmacht gem. Art. 60 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeordnung (GO),

die folgenden laufenden Angelegenheiten (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO) in entsprechender Anwendung von § 9 Abs. 1 BA-Satzung zu entscheiden. Die Bestimmungen der Satzung und

Geschäftsordnung für die Bezirksausschüsse gelten, soweit einschlägig und nachfolgend nichts

anderes bestimmt ist, entsprechend.

  • 1. Gewährung von Zuschüssen aus dem Stadtbezirksbudget bis 25.000 € unter entsprechender Anwendung des § 10 BA-Satzung
  • 2. Genehmigung des Bedarfs mit Projektauftrag bei Baumaßnahmen mit Kosten von

250.000 € bis 1 Mio. € (ausgenommen Baureferat)

  • 3. Projektplanung und Ausbau von Straßen, Plätzen, Fußgängerbereichen, Brücken,

Gartenbaumaßnahmen sowie Spiel- und Sportplätzen, insbesondere Neuanlage und

wesentliche Umgestaltung bis 1 Mio. €, ausgenommen wesentliche Änderungen im Hauptverkehrsstraßennetz

  • 4. Einzelmastergänzungen der Straßenbeleuchtung
  • 5. Bewilligung von Sperrstundenänderungen
  • 6. Genehmigung oder Erweiterungsgenehmigung von Freischankflächen einschließlich

Rücknahme und Widerruf (ausgenommen vorübergehende Widerrufe in Eilfällen) *

  • 7. Festlegung, Änderung oder Auflassung von Taxistandplätzen

(ausgenommen vorübergehende Anordnungen in Eilfällen)

  • 8. Festlegung von Ladezonen
  • 9. Parkraummanagement: Standortfestlegung für die Beschilderung und das Aufstellen der

Parkscheinautomaten

  • 10. Erteilung folgender Sondernutzungserlaubnisse einschließlich Rücknahme und Widerruf

(ausgenommen vorübergehende Widerrufe in Eilfällen):

  • - Neuantrag Obst-, Blumen-, Maronen-, Kräuterverkaufsstand
  • - mobile Fahrradständer vor Einzelhandelsgeschäften
  • - Aufstellung von neuen Verkaufseinrichtungen auf öffentlichem Verkehrsgrund
  • - Parklets
  • - Stadtterrassen
  • 11. Genehmigung der Aufstellung von Maibäumen und Feldkreuzen
  • 12. Nutzungsüberlassungen von gemeindeeigenen vom Kommunalreferat verwalteten Plätzen oder Grundstücken des allgemeinen Grundvermögens für Festzelte und Bürgerfeste
  • 13. Stadtteilbeschilderung

*) zuletzt ergänzt am 26.07.2022

  • 14. Genehmigung von Flohmärkten, die nach den Richtlinien für Veranstaltungen auf öffentlichen

Verkehrsgrund zulässig sind

  • 15. Standort und Umfang von Infosäulen (Litfaßsäulen) und Plakattafeln (sog. Eurotafeln)

auf öffentlich gewidmeten Flächen, die vom Stroer/DSM-Vertrag umfasst sind

  • 16. Standort und Umfang von Sammelhinweisanlagen auf öffentlichem Straßengrund
  • 17. Entgegennahme von Spenden an den Bezirksausschuss bis 10.000 Euro

Das Recht, diese Angelegenheiten im Einzelfall jederzeit an mich zu ziehen, behalte ich mir vor. Dies gilt insbesondere bei dringlichen Angelegenheiten (Art. 37 Abs. 3 Satz 1 GO analog) oder

einer unverhältnismäßig langen Dauer des Entscheidungsverfahrens.

Außerdem behalte ich mir das Recht vor, Entscheidungen der Bezirksausschüsse im Einzelfall aufzuheben, insbesondere dann, wenn ich die Entscheidung für rechtswidrig halte oder diese gegen gesamtstädtische Belange verstößt.

Hierüber wird der Bezirksausschuss in seiner nächsten Sitzung unterrichtet.

Vorbereitung und Vollzug der Beschlüsse der Bezirksausschüsse erfolgen in meinem Auftrag durch das jeweils zuständige berufsmäßige Stadtratsmitglied. Eine Antragstellung durch das berufsmäßige Stadtratsmitglied ist nicht erforderlich. Es genügt ein Entscheidungsvorschlag der Verwaltung.

Die Verteilung der Sitzungsunterlagen erfolgt abweichend von § 3 Abs. 1 Satz 2 BA-GeschO

unmittelbar durch die Referate an die BA-Geschäftsstellen, die jeweils ein Exemplar den

Vorsitzenden, den Fraktionssprecherinnen und -sprechern und fraktionslosen Bezirksausschussmitgliedern zuleiten. Umfangreichere Planunterlagen und Anlagen liegen in zweifacher Ausfertigung zur Einsichtnahme in den Geschäftsstellen aus.

Mit Inkrafttreten dieser Vollmacht tritt die Vollmacht vom 22.02.2017 außer Kraft.

Dieter Reiter

Oberbürgermeister

Anhang 4 (Stichwortverzeichnis zur BA-Satzung und BA-GeschO)

StichwortBA-SatzungBA-Geschäfts-ordnung
Abberufung, Vorstandsmitglieder19 Abs. 3
Abstimmung, BA-Mitglieder8 Abs. 2
Abstimmung, Grundsätze12
Akteneinsichtsrecht, Bezirksausschuss16
Amtshindernis, BA-Mitglieder5
Amtsniederlegung, BA-Mitglieder5
Amtsverlust, BA-Mitglieder5
Anhörung des Bezirksausschusses im Stadtrat16 Abs. 5
Anhörungsrecht, Abwägung1 Abs. 1
Anhörungsrecht, Bezirksausschuss1 Abs. 2, 9 Abs. 2 u. 3 i. V. m. Katalog, 131 Abs. 1, 2. 3
Anträge, Aufnahme in Tagesordnung7 Abs. 2 u. 3
Anträge, Bürgerentscheid9 Abs. 7
Anträge, Einwohnerversammlung9 Abs. 5
Anträge, zur Geschäftsordnung11
Aufgaben, Bezirksausschüsse2
Aufgaben, Bezirksausschuss-Satzungskommission25 Abs. 1
Aufwandsentschädigung, Funktionszulagen18 Abs. 6
Aufwandsentschädigung, Obergrenzen18 Abs. 4
Aufwandsentschädigung, Sitzungsgeld18 Abs. 1 u. 2
Aufwandsentschädigung, Überschreitung18 Abs. 5
Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall18 Abs. 7
Auskunftsrecht, Bezirksausschuss16 Abs. 2
Ausschluss, wegen persönlicher Beteiligung13
Bauleitplanung, BA-Beteiligung15
Beanstandung, Beschlüsse11
Beauftragte5 Abs.2
Beauftragte gegen Rechtsextremismus23 a
Beauftragte für Menschen mit Behinderungen23 b
Befugnisse, Bezirksausschüsse9
Beisitzer, Vorstand19 Abs. 1
Beratungsgegenstände, Tagesordnung7 Abs. 1
Berufung, Unterausschuss-Mitglieder22 Abs. 214 Abs. 4
Beschlussfassung, Sitzungen9,12
Beschwerden, Petitionen7 Abs. 1, 9 Abs. 6
Bezirksausschuss-Satzungskommission25
Budget, Entscheidungsrecht10
Bürgerentscheid, Entscheidungsrecht9 Abs. 7
Bürgerversammlungsempfehlung, Anhörungsrecht13 Abs. 3
Bürgerversammlungsempfehlung, Entscheidungsrecht9 Abs. 4
Dringlichkeitsantrag, Aufnahme in Tagesordnung7 Abs. 3 u. 4
Eid, Vereidigung6
Einberufung, Sitzungen6
Einfache Mehrheit, Beschlussfassung12 Abs. 1
Einsichtnahme, Sitzungsniederschrift15 Abs. 5
Einsichtsrechte, Akten der Stadtverwaltung16 Abs. 1
Einsichtsrechte, Stadtrats-Niederschriften16 Abs. 3
Einwendungen, Sitzungsniederschrift15 Abs. 4
Éinwohnerzahl, BA-Größe/Zusammensetzung3 Abs. 2
Einwohnerzahl, Funktionszulage18 Abs. 6
Entscheidungsrechte, allgemein9
Entscheidungsrechte, Budget10
Entscheidungsrechte, Verfahren3 Abs. 1 u. 4
Fahrtkosten18 Abs. 8
Ferienausschuss22 a
Fraktionen, Mindeststärke21
Funktion, Bezirksausschüsse2
Geheime Abstimmung, Wahlen14 Abs. 1
Gelöbnis, Vereidigung6
Gesamtstädtische Belange2 Abs. 1, 9 Abs. 1, 10 Abs. 2, Präambel
Geschäftsgang24
Geschäftsordnungsanträge11
Geschäftsstellen2
Geschäftsverteilung5
Girokonto, Verwaltungskostenpauschale, Kontoführung17 Abs. 516
Gleichstellungsbeauftragte23 c
Größe, Bezirksausschüsse3
Handhabung der Ordnung, Sitzungsraum8 Abs. 3
Hare/Niemeyer, Verteilung Unterausschuss-Sitze, Verteilung Sitze BA-Satzungskommission22 Abs. 2, 25 Abs. 2
Hauptwohnung, Amtsverlust5
Inkompatibilität8 Abs. 4
Interessenkollision, persönliche Beteiligung13
Internetbeauftragte18 Abs. 6
Jugendbeauftragte/Jugendbeauftragter23
Kassierer/-in, Mitgliedschaft im Vorstand19 Abs. 1
Kassierer/-in, Verwaltungskostenpauschale17 Abs. 3
Katalog der Fälle der Entscheidung, Anhörung und Unterrichtung9 Abs. 1 u. 3, Anlage 1
Kinderbeauftragte/Kinderbeauftragter23
Klinikum GmbHAnhang 2
Kontoführung17 Abs. 516
Ladung zu Sitzungen6
Ladung, Fristen6 Abs. 2
Ladung, Inhalte6 Abs. 2, 7 Abs. 1 u. 2
Laufende Angelegenheiten, Übertragung durch OBAnhang 3
Lebenspartnerschaft13 Abs. 1
Mitglieder der Bezirksausschüsse, Anzahl3 Abs. 1, Anlage 2
Mitgliederwechsel5
Nachrücken in den Bezirksausschuss, Mitgliederwechsel5
Nachträgliche Aufnahme von Angelegenheiten in die Tagesordnung einer Sitzung7 Abs. 3 u. 4
Niederlegung des Ehrenamtes5
Niederlegung eines Vorstandsamtes19 Abs. 2
Niederschriften über Sitzungen15
Öffentlichkeit von Sitzungen9 Abs.2
Ordnung im Sitzungsraum8 Abs.3
Ordnungsgeld wegen Verstoß gegen Mitgliedschaftspflichten8 Abs. 3
Persönliche Beteiligung13
Postversand1 Abs. 3
Protokolle der Sitzungen15
Rechte der Bezirksausschüsse1 Abs. 3, 9 bis 18
Rechtsstellung der Bezirksausschüsse1 bis 4
Redezeitbegrenzung10 Abs. 3, 11 Abs. 2
Rednerliste11 Abs. 2
Sachantrag12 Abs. 2
Sitzungen, Ablauf9
Sitzungen, außerordentliche6 Abs. 3
Sitzungen, Einberufung und Ladung6
Sitzungen, Vorsitz8
Sitzungsgeld, Aufwandsentschädigung18 Abs. 1 u. 2
Sitzungsleitung8
Sitzungsniederschrift15
Sitzungsniederschrift des Stadtrats16 Abs. 3
Sitzungsvorlagen3
Sorgfaltspflicht7
Stadtrat, Anhörung des Bezirksausschussvorsitzenden16 Abs. 5
Stadtbezirk, benachbarter: Beteiligungsrechte bei Auswirkungen von Maßnahmen auf den Stadtbezirk9 Abs. 2
Stadtbezirksbezug2 Abs. 1
Stadtbezirksbezug, Budget10 Abs. 1
Stadtbezirksbezug, Entscheidungsrechte9 Abs. 1, Präambel, Katalog
Ständige Beauftragte5 Abs. 2
Stellvertretung der/s Vorsitzenden19 Abs. 1, 20 Abs. 2
Stimmengleichheit12 Abs. 1
Stimmenthaltung, unzulässige8 Abs. 212 Abs. 1
Stimmzettel bei Wahlen14 Abs. 1 u. 2
SWM GmbHAnhang 1
Tagesordnung7
Technikpauschale18 a
Teilnahmepflicht an Sitzungen8
Übergangsvorschrift23 b
Übertragung laufender Angelegenheiten durch OBAnhang 3
Unaufschiebbare Angelegenheiten20 Abs. 1
Unterausschuss, stellvertretende Mitglieder22 Abs. 3
Unterausschüsse22
Unterausschüsse, Berufung14 Abs. 4
Unterrichtungsrecht1 Abs. 2, 143 Abs. 3
Verdientsausfallentschädigung18 Abs. 7
Vereidigung6
Verfahrensgrundsätze für Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung1
Verschwiegenheitspflicht7
Vertagungsantrag, Geschäftsordnungsantrag11 Abs. 4
Vertretung des Bezirksausschusses20
Verwaltungskostenpauschale17
Vollzug der Beschlüsse11
Vorsitzende/r19 Abs. 1
Vorsitzende/r eines Unterausschusses22 Abs. 2
Vorstand195
Vorstand, Aufstellen der Tagesordnung7 Abs. 1
Vorstand, Geschäftsverteilung5 Abs. 1
Vorstandsamt, Niederlegung19 Abs. 2
Wahl der Bezirksausschussmitglieder4
Wahlen14
Worterteilung9 Abs. 3-6, 10
Zusammensetzung des Bezirksausschusses3 Abs. 1, Anlage 2

Ausführungshinweise zur Größe und Zusammensetzung (Mitgliederzahl) der Bezirksausschüsse gemäß § 3 der Bezirksausschuss-Satzung

Stand: 06.11.2024

Grundlage: Einwohnerzahlen vom 31.03.2025

Stadt-bezirkEinwohner Stand 31.03.2025Anzahl der BA-Mitglieder
1Altstadt- Lehel21.69919
2Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt51.66723
3Maxvorstadt54.49625
4Schwabing-West70.91229
5Au-Haidhausen65.73129
6Sendling41.78521
7Sendling-Westpark63.40327
8Schwanthalerhöhe29.24819
9Neuhausen-Nymphenburg104.18039
10Moosach56.82325
11Milbertshofen-Am Hart78.84733
12Schwabing-Freimann79.01333
13Bogenhausen97.16937
14Berg am Laim47.89023
15Trudering-Riem77.33431
16Ramersdorf-Perlach122.14545
17Obergiesing-Fasangarten55.24425
18Untergiesing-Harlaching55.03225
19Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln104.99141
20Hadern52.18223
21Pasing-Obermenzing82.79633
22Aubing-Lochhausen-Langwied-Freiham61.98827
23Allach-Untermenzing36.50219
24Feldmoching-Hasenbergl64.90327
25Laim57.90325
1.633.883703

Zur Anzahl der Mitglieder in den Bezirksausschüssen in der Amtsperiode 2020-2026 wird auf die Übergangsvorschrift nach § 3a der Bezirksausschuss-Satzung verwiesen.

*) Anm.: abgedruckt als Anhang zum Münchner Stadtrecht „Bezirksausschüsse - Geschäftsordnung“

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage MucBezirksausschussS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anlage MucBezirksausschussS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten