In den Fällen der Unterrichtung werden die Bezirksausschüsse von der Stadtverwaltung in geeigneter Weise zum frühestmöglichen Zeitpunkt informiert.
MucBezirksausschussS · Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München (Bezirksausschuss-Satzung)
§ 14 MucBezirksausschussS – Unterrichtungsrecht
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 16.09.2026.
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„Was regelt § 14 MucBezirksausschussS? Zitiere den Wortlaut.“