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Zitierfest

MucBezirksausschussS · Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München (Bezirksausschuss-Satzung)

§ 14 MucBezirksausschussS – Unterrichtungsrecht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 16.09.2026.

In den Fällen der Unterrichtung werden die Bezirksausschüsse von der Stadtverwaltung in geeigneter Weise zum frühestmöglichen Zeitpunkt informiert.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 14 MucBezirksausschussS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 14 MucBezirksausschussS? Zitiere den Wortlaut.“

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