Die über einen Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe gewählten Bezirksausschussmitglieder bilden eine Fraktion, wenn ihre Gruppe mindestens zwei Mitglieder hat.
MucBezirksausschussS · Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München (Bezirksausschuss-Satzung)
§ 21 MucBezirksausschussS – Fraktionen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 16.09.2026.
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„Was regelt § 21 MucBezirksausschussS? Zitiere den Wortlaut.“