Für die Nutzung der elektronischen Kooperationsplattform wird eine jährliche Technikpauschale für die Anschaffung von Endgeräten und Verbrauchsmitteln in Höhe von 200 Euro gewährt, sofern das jeweilige BA-Mitglied einer Ladung in elektronischer Form nicht widersprochen hat (vgl. § 6 Abs. 3 und Abs. 5 BA-GeschO).
MucBezirksausschussS · Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München (Bezirksausschuss-Satzung)
§ 18a MucBezirksausschussS – Technikpauschale
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 16.09.2026.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 18a MucBezirksausschussS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 18a MucBezirksausschussS? Zitiere den Wortlaut.“