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Zitierfest

MucBezirksausschussS · Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München (Bezirksausschuss-Satzung)

§ 1 MucBezirksausschussS – Allgemeines

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 16.09.2026.

(1) Für jeden der 25 Stadtbezirke besteht ein Bezirksausschuss.

(2) Die Bezirksausschüsse sind lokale Organe der Landeshauptstadt München mit Antrags-, Entscheidungs-, Anhörungs- und Unterrichtungsrechten.

(3) Die Rechte der Bezirksausschüsse im Sinne von Abs. 2 ergeben sich aus der Gemeindeordnung, dieser Satzung und der Satzung über die Abhaltung von Bürger- und Einwohnerversammlungen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucBezirksausschussS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucBezirksausschussS? Zitiere den Wortlaut.“

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