Stadtrecht München
Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Fachschule für Schnitt und Entwurf der Landeshauptstadt München (MucFachschulSSchnitt)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 25.03.2013. 33 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Geltungsbereich
- § 2Ausbildungsziele und Ausbildungsdauer
- § 3Aufnahmevoraussetzungen
- § 4Anmeldung und Aufnahme des Unterrichts
- § 5Aufnahmeprüfung
- § 6Prüfungskommission
- § 7Auswahlverfahren
- § 8Probezeit
- § 9Stundentafeln
- § 10Grundsätze des Schulbetriebs
- § 11Höchstausbildungsdauer
- § 12Leistungsnachweise, Zeugnisse
- § 13Zwischenzeugnisse, Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs
- § 14Allgemeines
- § 15Prüfungsausschuss
- § 16Niederschrift
- § 17Festsetzung der Jahresfortgangsnoten
- § 18Schriftliche und praktische Prüfung
- § 19Mündliche Prüfung
- § 20Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 21Festsetzung des Prüfungsergebnisses
- § 22Abschlusszeugnis
- § 23Verhinderung an der Teilnahme
- § 24Nachholung der Abschlussprüfung
- § 25Unterschleif
- § 26Schulleiter/Schulleiterin, Lehrerkonferenz
- § 27Einrichtung zur Mitgestaltung des schulischen Lebens
- § 28Veranstaltungen nicht zur Schule gehöriger Personen, Erhebungen
- § 29Ordnungsmaßnahmen und sonstige Erziehungsmaßnahmen, Entlassung
- § 30Schlussvorschriften
- § 31In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten, Übergangsregelung
- Anlage 1
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„Was regelt § 1 MucFachschulSSchnitt? Zitiere den Wortlaut.“