(1) Die Aufnahmeprüfung findet zu einem von der Schule festgesetzten Termin statt. Die Aufnahmeprüfung umfasst einen schriftlichen und einen praktischen Teil.
(2) Eine schriftliche Prüfung ist abzulegen im Fach
Deutsch (berufsbezogen) – Bearbeitungszeit 90 Minuten.
(3) Eine praktische Prüfung ist abzulegen
- - im Fach Schnittgestaltung mit technischer Modellanalyse (Bearbeitungszeit 180 Minuten) und
- - im Fach Modezeichnen (Bearbeitungszeit 90 Minuten).
(4) Die Aufgaben werden von der Prüfungskommission (§ 6) gestellt und bewertet. Im Fach Schnittgestaltung mit technischer Modellanalyse können bis zu 50 Punkte, in den anderen Fächern jeweils bis zu 25 Punkte, insgesamt also 100 Punkte, erreicht werden. Die Prüfungsarbeiten verbleiben an der Schule.
(5) Die Ergebnisse der Aufnahmeprüfung werden schriftlich festgehalten.
(6) Die Prüfung ist bestanden, wenn im Fach Schnittgestaltung mit technischer Modellanalyse mindestens 25 Punkte und insgesamt mindestens 50 Punkte erreicht sind.
(7) Die Aufnahmeprüfung kann unbeschränkt wiederholt werden.