(1) Der Unterricht wird zu Beginn eines Schuljahres aufgenommen. Die Anmeldung muss spätestens am 15.07. des Jahres, in dem der Unterricht beginnt, bei der Schule eingegangen sein.
(2) Die Aufnahme ist schriftlich bei der Schule zu beantragen.
(3) Dem Aufnahmeantrag sind die nach § 3 erforderlichen Zeugnisse und Nachweise (Originale oder beglaubigte Kopien) sowie ein schriftlicher Lebenslauf und zwei Lichtbilder beizufügen. Können die Unterlagen nicht schon bei der Anmeldung vorgelegt werden, so müssen sie spätestens zum Termin der Aufnahmeprüfung bzw. zu einem von der Schulleitung festgesetzten Termin, der vor Unterrichtsbeginn liegen muss, nachgereicht werden.