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Zitierfest

MucFachschulSSchnitt · Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Fachschule für Schnitt und Entwurf der Landeshauptstadt München

§ 24 MucFachschulSSchnitt – Nachholung der Abschlussprüfung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 25.03.2013.

Schüler/Schülerinnen, die an der Abschlussprüfung in allen oder einzelnen Fächern infolge eines von ihnen nicht zu vertretenden Grundes nicht teilnehmen konnten, können die Abschlussprüfung oder die nicht abgelegten Teile der Prüfung mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde nachholen.

Die Schulaufsichtsbehörde stellt die schriftlichen Aufgaben und legt den Nachtermin fest, an dem die Prüfung nachgeholt wird. Der Nachtermin muss spätestens sechs Monate nach Beginn der Abschlussprüfung abgeschlossen sein.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 24 MucFachschulSSchnitt nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 24 MucFachschulSSchnitt? Zitiere den Wortlaut.“

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