Es gilt § 37 FSO.
SECHSTER TEIL
Schulleiter/Schulleiterin, Lehrerkonferenz, Einrichtungen zur Mitgestaltung des schulischen Lebens, Veranstaltungen und Tätigkeiten nicht zur Schule gehöriger Personen, Erhebungen
MucFachschulSSchnitt · Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Fachschule für Schnitt und Entwurf der Landeshauptstadt München
Es gilt § 37 FSO.
SECHSTER TEIL
Schulleiter/Schulleiterin, Lehrerkonferenz, Einrichtungen zur Mitgestaltung des schulischen Lebens, Veranstaltungen und Tätigkeiten nicht zur Schule gehöriger Personen, Erhebungen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 25 MucFachschulSSchnitt nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 25 MucFachschulSSchnitt? Zitiere den Wortlaut.“