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Zitierfest

MucFachschulSSchnitt · Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Fachschule für Schnitt und Entwurf der Landeshauptstadt München

§ 31 MucFachschulSSchnitt – In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten, Übergangsregelung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 25.03.2013.

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig treten alle Vorschriften der Schul- und Prüfungsordnung der Deutschen Meisterschule für Mode der Landeshauptstadt München – Satzung – vom 5. Oktober 1970, soweit sie die Fachschule für Schnitt und Entwurf betreffen, außer Kraft. Die bei In-Kraft-Treten dieser Satzung geführte Klasse 2, die im Februar 1997 den Unterricht aufgenommen hat, wird weiterhin nach der bisher verwendeten Stundentafel unterrichtet. Bei der staatlichen Abschlussprüfung werden diese Schüler/Schülerinnen in den bisher geprüften Fächern mit den bisherigen Prüfungszeiten geprüft.

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