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Zitierfest

MucFachschulSSchnitt · Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Fachschule für Schnitt und Entwurf der Landeshauptstadt München

§ 30 MucFachschulSSchnitt – Schlussvorschriften

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 25.03.2013.

Für die Schulaufsicht gilt § 75 FSO.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 30 MucFachschulSSchnitt nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 30 MucFachschulSSchnitt? Zitiere den Wortlaut.“

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