Es gilt für
- 1. Ordnungsmaßnahmen und sonstige Erziehungsmaßnahmen § 73 FSO,
- 2. Entlassung § 74 FSO.
ACHTER TEIL
MucFachschulSSchnitt · Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Fachschule für Schnitt und Entwurf der Landeshauptstadt München
Es gilt für
ACHTER TEIL
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 29 MucFachschulSSchnitt nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 29 MucFachschulSSchnitt? Zitiere den Wortlaut.“