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Zitierfest

MucFachschulSSchnitt · Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Fachschule für Schnitt und Entwurf der Landeshauptstadt München

§ 28 MucFachschulSSchnitt – Veranstaltungen nicht zur Schule gehöriger Personen, Erhebungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 25.03.2013.

Es gilt für

  • 1. Veranstaltungen nicht zur Schule gehöriger Personen, Informationsbesuche § 67 FSO,
  • 2. Sammlungen § 68 FSO,
  • 3. Pausenverkauf, Sammelbestellungen § 85 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BFSOHwKiSo,
  • 4. Druckschriften und Plakate § 70 FSO,
  • 5. Bild-, Film-, Fernseh- und Tonaufnahmen § 71 FSO,
  • 6. Erhebungen § 72 FSO,
  • 7. Finanzielle Abwicklung sonstiger schulischer Veranstaltungen § 93 BFSOHwKiSo.

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