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Zitierfest

MucFachschulSSchnitt · Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Fachschule für Schnitt und Entwurf der Landeshauptstadt München

§ 27 MucFachschulSSchnitt – Einrichtung zur Mitgestaltung des schulischen Lebens

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 25.03.2013.

Es gilt für

  • 1. Allgemeines § 61 FSO,
  • 2. Klassensprecher/Klassensprecherinnen, Klassensprecherversammlung § 63 FSO,
  • 3. Schülersprecher/Schülersprecherinnen, Schüleraustausch § 64 FSO entsprechend mit der Maßgabe, dass ein/eine erster/erste, zweiter/zweite und dritter/dritte Schülersprecher/Schülersprecherin gewählt wird und diese den Schülerausschuss bilden,
  • 4. Verbindungslehrkräfte § 68 BFSOHwKiSo entsprechend,
  • 5. Finanzierung und finanzielle Abwicklung von Veranstaltungen der SMV § 65 FSO,
  • 6. Schülerzeitung § 72 BFSOHwKiSo entsprechend,
  • 7. Abschluss von Rechtsgeschäften § 73 BFSOHwKiSo.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 27 MucFachschulSSchnitt nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 27 MucFachschulSSchnitt? Zitiere den Wortlaut.“

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