Es gilt für
- 1. Allgemeines § 61 FSO,
- 2. Klassensprecher/Klassensprecherinnen, Klassensprecherversammlung § 63 FSO,
- 3. Schülersprecher/Schülersprecherinnen, Schüleraustausch § 64 FSO entsprechend mit der Maßgabe, dass ein/eine erster/erste, zweiter/zweite und dritter/dritte Schülersprecher/Schülersprecherin gewählt wird und diese den Schülerausschuss bilden,
- 4. Verbindungslehrkräfte § 68 BFSOHwKiSo entsprechend,
- 5. Finanzierung und finanzielle Abwicklung von Veranstaltungen der SMV § 65 FSO,
- 6. Schülerzeitung § 72 BFSOHwKiSo entsprechend,
- 7. Abschluss von Rechtsgeschäften § 73 BFSOHwKiSo.