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Zitierfest

MucFachschulSSchnitt · Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Fachschule für Schnitt und Entwurf der Landeshauptstadt München

§ 2 MucFachschulSSchnitt – Ausbildungsziele und Ausbildungsdauer

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 25.03.2013.

(1) Die Fachschule für Schnitt und Entwurf vermittelt eine vertiefte Weiterbildung mit dem Ziel der Befähigung zur Übernahme von Fach- und Führungsaufgaben in den Bereichen Kollektionsgestaltung, Schnittentwicklung und Produktion in der Modeindustrie.

(2) Die Fachschule wird mit zwei Schwerpunkten geführt:

  • a) Schnitt,
  • b) Entwurf.

Die Schüler und Schülerinnen wählen zu Beginn den Schwerpunkt. Die Schwerpunkte unterscheiden sich durch die Stundentafel, Prüfungszeit und Prüfungsinhalte. Ein Wechsel zwischen den Schwerpunkten ist innerhalb von drei Wochen nach Unterrichtsaufnahme möglich, sofern freie Plätze vorhanden sind.

(3) Die Ausbildung dauert ein Jahr im Vollzeitunterricht. Sie führt nach diesem Jahr zu einem staatlichen Berufsabschluss. Bei Bestehen der staatlichen Abschlussprüfung wird je nach gewähltem Schwerpunkt die Berufsbezeichnung

  • - „Staatlich geprüfte Modellmacherin – Schwerpunkt Schnitt“/

„Staatlich geprüfter Modellmacher – Schwerpunkt Schnitt“

oder

  • - „Staatlich geprüfte Modellmacherin – Schwerpunkt Entwurf“/

„Staatlich geprüfter Modellmacher – Schwerpunkt Entwurf“

verliehen.

ZWEITER TEIL

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