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Zitierfest

MucFachschulSSchnitt · Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Fachschule für Schnitt und Entwurf der Landeshauptstadt München

§ 16 MucFachschulSSchnitt – Niederschrift

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 25.03.2013.

Über Verlauf und Ergebnis der Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen. Für den Prüfungsausschuss und die Unterausschüsse bestimmen die Vorsitzenden je ein Mitglied als Schriftführer/Schriftführerin. Die Niederschrift wird vom/von der Vorsitzenden und vom Schriftführer/von der Schriftführerin unterzeichnet. Der Niederschrift wird ein Verzeichnis beigegeben, das die von jedem Schüler/jeder Schülerin in den einzelnen Fächern in der schriftlichen, praktischen und ggf. mündlichen Prüfung und im Jahresfortgang erzielten Noten, einschließlich der Prüfungsnoten und Gesamtnoten, enthält.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 16 MucFachschulSSchnitt nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 16 MucFachschulSSchnitt? Zitiere den Wortlaut.“

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