Vor Beginn der Abschlussprüfung setzt der Prüfungsausschuss auf Vorschlag des Lehrers/der Lehrerin in entsprechender Anwendung des § 13 Abs. 2, Abs. 3 die Jahresfortgangsnoten fest. Die Jahresfortgangsnoten werden den Schülern/Schülerinnen vor der Abschlussprüfung mitgeteilt.
MucFachschulSSchnitt · Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Fachschule für Schnitt und Entwurf der Landeshauptstadt München
§ 17 MucFachschulSSchnitt – Festsetzung der Jahresfortgangsnoten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 25.03.2013.
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