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Zitierfest

MucFachschulSSchnitt · Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Fachschule für Schnitt und Entwurf der Landeshauptstadt München

§ 14 MucFachschulSSchnitt – Allgemeines

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 25.03.2013.

Die Ausbildung wird durch eine staatliche Abschlussprüfung abgeschlossen. Der Abschlussprüfung haben sich alle Schüler/Schülerinnen am Ende des Schuljahres zu unterziehen. Zur Abschlussprüfung an der Fachschule für Schnitt und Entwurf werden andere Bewerber/Bewerberinnen nicht zugelassen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 14 MucFachschulSSchnitt nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 14 MucFachschulSSchnitt? Zitiere den Wortlaut.“

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