Die Ausbildung wird durch eine staatliche Abschlussprüfung abgeschlossen. Der Abschlussprüfung haben sich alle Schüler/Schülerinnen am Ende des Schuljahres zu unterziehen. Zur Abschlussprüfung an der Fachschule für Schnitt und Entwurf werden andere Bewerber/Bewerberinnen nicht zugelassen.
MucFachschulSSchnitt · Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Fachschule für Schnitt und Entwurf der Landeshauptstadt München
§ 14 MucFachschulSSchnitt – Allgemeines
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 25.03.2013.
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„Was regelt § 14 MucFachschulSSchnitt? Zitiere den Wortlaut.“