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Zitierfest

MucFachschulSSchnitt · Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Fachschule für Schnitt und Entwurf der Landeshauptstadt München

§ 10 MucFachschulSSchnitt – Grundsätze des Schulbetriebs

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 25.03.2013.

Es gilt für

  • 1. die Bildung von Klassen § 9 Abs. 1 FSO entsprechend: Klassen desselben Jahrgangs in verschiedenen Schwerpunkten gelten als parallele Klassen,
  • 2. die Teilung von Klassen in Gruppen und die Einrichtung von weiterem Pflichtunterricht sowie von Unterricht in Wahlfächern § 9 Abs. 2 FSO entsprechend,
  • 3. Unterrichtszeit § 11 FSO,
  • 4. Teilnahme am Unterricht § 12 FSO entsprechend,
  • 5. Verhinderung § 13 FSO,
  • 6. Befreiung § 14 FSO,
  • 7. Beurlaubung § 15 FSO.

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„Was regelt § 10 MucFachschulSSchnitt? Zitiere den Wortlaut.“

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