Die Höchstausbildungsdauer einschließlich möglicher Unterbrechungen beträgt drei Jahre.
MucFachschulSSchnitt · Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Fachschule für Schnitt und Entwurf der Landeshauptstadt München
§ 11 MucFachschulSSchnitt – Höchstausbildungsdauer
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 25.03.2013.
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„Was regelt § 11 MucFachschulSSchnitt? Zitiere den Wortlaut.“