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Zitierfest

Berufsrecht der Rechtsanwälte

Berufsordnung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (BORA)

Fassung der Bundesrechtsanwaltskammer, Stand 01.12.2025. 37 Vorschriften im Wortlaut.

Vorschriften

  1. Präambel
  2. § 1Freiheit der Advokatur
  3. § 2Verschwiegenheit
  4. § 3Interessenwiderstreit
  5. § 4Fremdgelder und andere Vermögenswerte
  6. § 5Kanzlei, weitere Kanzlei und Zweigstelle
  7. § 5aKenntnisse im Berufsrecht
  8. § 6Werbung
  9. § 7Benennung von Teilbereichen der Berufstätigkeit
  10. § 7aMediation
  11. § 8Kundgabe gemeinschaftlicher Berufsausübung und anderer beruflicher Zusammenarbeit
  12. § 9Kurzbezeichnungen
  13. § 10Informationspflichten
  14. § 11Mandatsbearbeitung und Unterrichtung der Mandantschaft
  15. § 12Umgehungsverbot
  16. § 13(aufgehoben)
  17. § 14Zustellungen
  18. § 15Mandatswechsel
  19. § 16Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe
  20. § 16aAblehnung der Beratungshilfe
  21. § 17Zurückbehaltung von Handakten
  22. § 18Vermittelnde, schlichtende oder mediative Tätigkeit
  23. § 19Akteneinsicht
  24. § 20Berufstracht
  25. § 21Vergütungsvereinbarung
  26. § 22Gebühren- und Honorarteilung
  27. § 23Abrechnungsverhalten
  28. § 24(aufgehoben)
  29. § 25Beanstandungen gegenüber Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
  30. § 26Beschäftigung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie anderen Mitarbeitenden
  31. § 27Beteiligung Dritter
  32. § 28Ausbildungsverhältnisse
  33. § 29(aufgehoben)
  34. § 29aZwischenanwaltliche Korrespondenz im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr
  35. § 29bEinschaltung ausländischer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
  36. § 30Geltung der Berufsordnung bei beruflicher Zusammenarbeit
  37. § 31Maßnahmen zur Einhaltung des Berufsrechts
  38. § 32Beendigung einer gemeinschaftlichen Berufsausübung
  39. § 33(aufgehoben)
  40. § 34Weitere Mitglieder der Rechtsanwaltskammer, ausländische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
  41. § 35Inkrafttreten

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