Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tragen vor Gericht als Berufstracht die Robe, soweit das üblich ist. Eine Berufspflicht zum Erscheinen in Robe besteht beim Amtsgericht in Zivilsachen nicht.
BORA · Berufsordnung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
§ 20 BORA – Berufstracht
Verweise
Rechtsprechung zu § 20 BORA
2 Entscheidungen zitieren § 20 BORA: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BGH, Urt. v. 07.11.2016 – AnwZ (Brfg) 47/15 · Senat für Anwaltssachen
Leitsatz: Zur berufsrechtlichen Zulässigkeit einer mit einem Werbeaufdruck versehenen, im Gerichtssaal getragenen Anwaltsrobe.
BVerfG, Beschl. v. 13.03.2012 – 1 BvR 210/12 · 1. Senat 2. Kammer
Nichtannahmebeschluss: Sitzungspolizeiliche Maßnahme gegen Strafverteidiger wegen Weigerung, in der Hauptverhandlung eine Krawatte anzulegen - weder Grundsatz- noch Durchsetzungsannahme (§ 93a Abs 2 BVerfGG) angezeigt - kein besonderes Gewicht der behaupteten Grundrechtsverletzung
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