Die Kenntnisse im rechtsanwaltlichen Berufsrecht gemäß § 43f Bundesrechtsanwaltsordnung müssen durch die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung mit insgesamt mindestens zehn Zeitstunden nachgewiesen werden, die folgende Themen umfassen soll:
- 1. Organisation des Berufs als freier Beruf sowie der Rechtsanwaltskammern als Selbstverwaltungsorgane einschließlich der Berufsaufsicht und berufsrechtlicher Sanktionen
- 2. Allgemeine Berufspflicht und Grundpflichten nach §§ 43, 43a Bundesrechtsanwaltsordnung, §§ 2 bis 5a
- 3. Überblick über die besonderen Berufspflichten nach den §§ 43b ff. Bundesrechtsanwaltsordnung, §§ 6 bis 33
- 4. Berufsrechtliche Bezüge zum anwaltlichen Haftungsrecht.
Besondere Berufspflichten im Zusammenhang mit Werbung und Außenauftritt