Werden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vermittelnd, schlichtend oder als Mediatorin oder Mediator tätig, so unterliegen sie den Regeln des Berufsrechts.
BORA · Berufsordnung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
§ 18 BORA – Vermittelnde, schlichtende oder mediative Tätigkeit
Fassung der Bundesrechtsanwaltskammer, Stand 01.12.2025.
Verweise
Rechtsprechung zu § 18 BORA
Eine Entscheidung zitiert § 18 BORA.
BGH, Urt. v. 25.08.2022 – AnwZ (Brfg) 3/22 · Senat für Anwaltssachen
Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei überwiegender Tätigkeit als Schlichter für eine Schlichtungsstelle
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