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Zitierfest

BORA · Berufsordnung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

§ 14 BORA – Zustellungen

Fassung der Bundesrechtsanwaltskammer, Stand 01.12.2025.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben ordnungsgemäße Zustellungen von Gerichten, Behörden und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten entgegenzunehmen und das Empfangsbekenntnis mit dem Datum versehen unverzüglich zu erteilen. Wenn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei einer nicht ordnungsgemäßen Zustellung die Mitwirkung verweigern, müssen sie dies der absendenden Stelle unverzüglich mitteilen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 14 BORA verweisen

  • § 5a BORA – Kenntnisse im Berufsrecht
  • § 34 BORA – Weitere Mitglieder der Rechtsanwaltskammer, ausländische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Rechtsprechung zu § 14 BORA

7 Entscheidungen zitieren § 14 BORA, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Beschl. v. 11.08.2025 – AnwZ (Brfg) 11/25 · Senat für Anwaltssachen

    Anwaltsgerichtliches Verfahren: Anforderungen an die Rechtskraftdurchbrechung bei einem Gebührenbescheid der Rechtsanwaltskammer

  • BGH, Beschl. v. 21.09.2024 – AnwSt (B) 4/21 · Senat für Anwaltssachen

    Anwaltgerichtliches Verfahren wegen berufsrechtlicher Pflichtverletzung: Verspäteter Antrag auf Ablehnung des Richters wegen Befangenheitsbesorgnis; Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs für Wiederaufnahmeantrag gegen eine im Revisionsverfahren ergangene Entscheidung

  • BGH, Beschl. v. 30.07.2024 – AnwSt (B) 9/23 · Senat für Anwaltssachen

  • BGH, Beschl. v. 25.07.2023 – AnwSt (B) 4/21 · Senat für Anwaltssachen

  • BGH, Beschl. v. 12.01.2022 – AnwSt (B) 4/21 · Senat für Anwaltssachen

    Nichtzulassungsbeschwerde im anwaltgerichtlichen Verfahren: Zulässigkeit der Anhörungsrüge nach anwaltsrechtlicher Sanktion wegen Berufspflichtverletzung

  • BGH, Urt. v. 26.10.2015 – AnwSt (R) 4/15 · Senat für Anwaltssachen

    Berufspflichten des Rechtsanwalts: Mitwirkung an Zustellungen von Anwalt zu Anwalt; Ermächtigungsgrundlage für eine entsprechende Regelung in der Berufsordnung

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