Zum Inhalt springen
Zitierfest

BORA · Berufsordnung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

§ 15 BORA – Mandatswechsel

Fassung der Bundesrechtsanwaltskammer, Stand 01.12.2025.

(1) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die das anderen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten übertragene Mandat übernehmen, haben sicherzustellen, dass diese von der Mandatsübernahme unverzüglich benachrichtigt werden.

(2) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die neben anderen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ein Mandat übernehmen, haben diese unverzüglich über die Mandatsmitübernahme zu unterrichten.

(3) Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nur beratend tätig werden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 15 BORA verweisen

  • § 5a BORA – Kenntnisse im Berufsrecht
  • § 34 BORA – Weitere Mitglieder der Rechtsanwaltskammer, ausländische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 15 BORA nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 15 BORA? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten