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Zitierfest

BORA · Berufsordnung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

§ 35 BORA – Inkrafttreten

Fassung der Bundesrechtsanwaltskammer, Stand 01.12.2025.

(1) Diese Berufsordnung ist am 11. März 1997 in Kraft getreten.

(2) Die Ausfertigung und das Inkrafttreten ändernder Beschlüsse der Satzungsversammlung richten sich nach den §§ 191d, e der Bundesrechtsanwaltsordnung.

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„Was regelt § 35 BORA? Zitiere den Wortlaut.“

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