(1) Diese Berufsordnung ist am 11. März 1997 in Kraft getreten.
(2) Die Ausfertigung und das Inkrafttreten ändernder Beschlüsse der Satzungsversammlung richten sich nach den §§ 191d, e der Bundesrechtsanwaltsordnung.
BORA · Berufsordnung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
(1) Diese Berufsordnung ist am 11. März 1997 in Kraft getreten.
(2) Die Ausfertigung und das Inkrafttreten ändernder Beschlüsse der Satzungsversammlung richten sich nach den §§ 191d, e der Bundesrechtsanwaltsordnung.
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 35 BORA nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 35 BORA? Zitiere den Wortlaut.“