Wollen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte andere Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte darauf hinweisen, dass sie gegen Berufspflichten verstoßen, so darf dies nur vertraulich geschehen, es sei denn, dass die Interessen der Mandantinnen und Mandanten oder eigene Interessen eine Reaktion in anderer Weise erfordern.
BORA · Berufsordnung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
§ 25 BORA – Beanstandungen gegenüber Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten
Fassung der Bundesrechtsanwaltskammer, Stand 01.12.2025.
Verweise
Rechtsprechung zu § 25 BORA
Eine Entscheidung zitiert § 25 BORA.
BAG, Urt. v. 15.11.2022 – 3 AZR 42/22 · 3. Senat
Betriebliche Altersversorgung - Tarifauslegung - Energiekostenrabatt
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