Stadtrecht Regensburg
Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Regensburg (RgbAbfS)
Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen in der Stadt Regensburg (Abfallwirtschaftssatzung – AbfS). Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.01.2018. 27 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Zielsetzung und Aufgabe
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Abfallvermeidung und Verwertung
- § 4Abfallentsorgung durch die Stadt
- § 5Ausschluss von der Abfallentsorgung
- § 6Anschluss- und Überlassungsrecht
- § 7Anschluss- und Überlassungspflicht
- § 8Befreiungen von der Anschluss- und Überlassungspflicht
- § 9Mitteilungs- und Auskunftspflichten
- § 10Störungen in der Abfallentsorgung
- § 11Eigentumsübergang
- § 12Formen des Einsammelns und Beförderns
- § 13Bringsystem
- § 14Nutzung des Bringsystems
- § 15Nutzung des Bringsystems für Bioabfälle im Sinne des § 2 Nr. 7a
- § 16Holsystem
- § 17Nutzung des Holsystems für Restabfall
- § 18Nutzung des Holsystems für Papier, Pappe und Kartonagen
- § 19Nutzung des Holsystems für Bioabfall im Sinne des § 2 Nr. 7a AbfS
- § 20Nutzung des Holsystems für Leichtverpackungen (Gelbe Säcke)
- § 21Selbstanlieferung von Abfällen durch den Abfallbesitzer
- § 22Bekanntmachungen
- § 23Gebühren
- § 24Ordnungswidrigkeiten
- § 25Anordnungen für den Einzelfall und Zwangsmittel
- § 26Inkrafttreten
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„Was regelt § 1 RgbAbfS? Zitiere den Wortlaut.“