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Zitierfest

RgbAbfS · Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Regensburg

§ 26 RgbAbfS – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.01.2018.

(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.10.2017 in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen in der Stadt Regensburg (Abfallwirtschaftssatzung - AbfS) vom 11. November 1997 sowie die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Entsorgung von Abfällen in der Stadt Regensburg (Abfallwirtschafssatzung – AbfS) vom 01.10.2017 (ausgefertigt am 14.08.2017, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 37, 73. Jahrgang, vom 11.09.2017) außer Kraft.

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