Stadtrecht München
Verwaltungsanordnung über Baumaßnahmen an Straßen der Landeshauptstadt München - Aufgrabungsordnung (AufgrO) - (MucAufgrO)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 12.12.2001. 22 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel
- § 1Gegenstand und Begriffsbestimmungen
- § 2Verfahrensgrundsätze
- § 3Zuständigkeiten
- § 4Abstimmungsbedürftige Baumaßnahmen öffentlicher Maßnahmeträger
- § 5Bauablaufplanung für abstimmungsbedürftige Baumaßnahmen öffentlicher Maßnahmeträger
- § 6Erinnerungsverfahren
- § 7Anzeige des Beginns und der Beendigung von Baumaßnahmen
- § 8Wegerechtliche Sondernutzungserlaubnis für Baumaßnahmen privater Maßnahmeträger
- § 9Aufbrüche innerhalb der Fußgängerbereiche und im Bereich neu hergestellter Straßenbefestigungen
- § 10Technische Vorschriften
- § 11Information der Öffentlichkeit
- § 12Sicherung der Baustellen
- § 13Schutz der Spartenanlagen
- § 14Auffüllung von Grabungen und vorläufige Straßenwiederherstellung
- § 15Übernahme der in Anspruch genommenen Flächen
- § 16Endgültige Wiederherstellung
- § 17Kosten der Wiederherstellung
- § 18Kostenberechnung für die Straßenwiederherstellung durch die Abt. Straßenbau
- § 19Gewährleistung
- § 20In-Kraft-Treten
- AnlageAnhang zu § 18 Ziffer 2 der Aufgrabungsordnung
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„Was regelt § 1 MucAufgrO? Zitiere den Wortlaut.“