- 1. Für Baumaßnahmen privater Maßnahmeträger ist die Sondernutzungserlaubnis nach § 8 zu beantragen beim
1.1 Kreisverwaltungsreferat, für Baumaßnahmen ohne Aufgrabung und maximal drei Monaten Dauer, wobei die HA Straßenverkehr, Abt. Verkehrsordnung grundsätzlich für alle Genehmigungen zuständig ist. Für Baumaßnahmen die sich ausschließlich auf den Gehweg erstrecken, kann die Sondernutzung auch bei der zuständigen Bezirksinspektion beantragt werden;
1.2 Baureferat, Stadtentwässerungswerke, Abt. Anwesensentwässerung für Baumaßnahmen zur Anwesensentwässerung;
1.3 Baureferat, HA Tiefbau, Abt. Zentrale Aufgaben
1.3.1 für Baumaßnahmen ohne Aufgrabung und über drei Monate Dauer;
1.3.2 für Baumaßnahmen mit Aufgrabung.
- 2. Der öffentliche Maßnahmeträger ist zuständig für
2.1 den Informationsfluss im internen Bereich;
2.2 die Abstimmung und Koordinierung seiner Baumaßnahme aufgrund der vom Verfahren bereitgestellten Informationen;
2.3 die Gewährleistung der Einhaltung des „verwaltungstechnischen Vollzugs" in seinem Verantwortungsbereich;
2.4 die Wahrnehmung der Bauoberleitung bei Maßnahmen mit Folgemaßnahmeträgern.
- 3. Dem Baureferat, HA Tiefbau, Abt. Zentrale Aufgaben obliegt
3.1 die fachtechnische Betreuung des automatisierten Verfahrens;
3.2 die Ein- und Ausgabe von Daten anstelle der nicht an das Verfahren angeschlossenen öffentlichen Maßnahmeträger;
3.3 die Überwachung der Bauablaufplanung bei abstimmungsbedürftigen Baumaßnahmen (§ 4 und § 5);
3.4 die regelmäßige Auswertung und Beurteilung der gespeicherten Falldaten mit Beanstandung zur weiteren Veranlassung bei den öffentlichen Maßnahmeträgern;
3.5 die Unterbringung der Versorgungsleitungen in den innerhalb öffentlicher Straßen zur Verfügung stehenden Spartenraum. Die von der Abt. Zentrale Aufgaben festgelegte Zoneneinteilung ist von allen Betroffenen einzuhalten. Zonenänderungen oder -tausch müssen bei der Abt. Zentrale Aufgaben schriftlich beantragt werden. Die Zoneneinteilung erfolgt nach den Grundsätzen der DIN 1998. Abweichungen hiervon erfolgen unter Berücksichtigung spezifischer Besonderheiten der Landeshauptstadt München, nach wirtschaftlichen, technischen und sicherheitsrelevanten Aspekten. Die Abt. Zentrale Aufgaben unterhält eine nach numerischem Straßenschlüsselverzeichnis geordnete Straßenprofildatei mit Zoneneinteilung für alle vorhandenen und geplanten öffentlichen Straßen und Plätze. Bei Eigentümerwegen wird eine Zoneneinteilung nur auf Antrag festgelegt. Die Datei steht jedem Maßnahmeträger auf Anforderung zur Verfügung und ist Grundlage für alle Planungen.
- 4. Die Kostenberechnung für die Straßenwiederherstellung (§ 18) erfolgt durch das Baureferat, HA Tiefbau, Abt. Straßenbau.
- 5. Das Baureferat, Referatsgeschäftsleitung, Sachgebiet Informationsverarbeitung ist zuständig für die Schulung der Anwender und die DV-technische Betreuung des automatisierten Verfahrens.
- 6. Das Baureferat, HA Tiefbau, Abt. Straßenbau überwacht den Vollzug dieser Verwaltungsanordnung vor Ort und zeigt Ordnungswidrigkeiten an.
- 7. Das Baureferat, HA Verwaltung und Recht - V 2 verfolgt die angezeigten Ordnungswidrigkeiten.