- 1. Die lang- und mittelfristige Koordinierung von Großprojekten und Baumaßnahmen, die durch schwerwiegende Eingriffe in den Verkehrsraum von besonderem öffentlichen Interesse sind, erfolgt in der Regel durch einen Arbeitskreis. Dem Arbeitskreis gehört jeweils ein ständiger Vertreter des Kreisverwaltungsreferates, des Baureferates, jeder Versorgungssparte der Stadtwerke und des Baureferates, Stadtentwässerungswerke an. Die Federführung liegt beim Kreisverwaltungsreferat. Zur langfristigen Koordinierung sind die Jahresbauprogramme der öffentlichen Maßnahmeträger und der sonstigen Beteiligten dem Baureferat, HA Tiefbau, Abt. Zentrale Aufgaben, spätestens sechs Wochen vor dem Jahresende bekannt zu geben. Neben der Darstellung in einem Übersichtsplan sind der beabsichtigte Baubeginn und die voraussichtliche Dauer der Maßnahme gesondert anzugeben. Das Baureferat erstellt zum Jahresbeginn aus den Jahresbauprogrammen der öffentlichen Maßnahmeträger als Abstimmungshilfe für den Arbeitskreis das Gesamtjahresbauprogramm, das bis zur eventuellen Aufnahme in das automatisierte Verfahren, weiterhin in einem Übersichtsplan farblich ausgewiesen wird. Das als Vielfarbendruck herzustellende Gesamtjahresbauprogramm wird durch das Baureferat, HA Tiefbau, Abt. Zentrale Aufgaben allen Maßnahmeträgern bis Jahresende zugeleitet. Es dient in allen Planungs- und Ausführungsphasen als Abstimmungshilfe.
- 2. Der Arbeitskreis hat mindestens zweimal jährlich die Projekte aus dem Gesamtjahresbauprogramm übergeordnet zu koordinieren und Prioritäten zu setzen. Das Koordinierungsergebnis ist durch das Kreisverwaltungsreferat in das automatisierte Verfahren einzubringen und fortzuschreiben. Die bedeutsamen Fälle sind dem Kreisverwaltungsausschuss und der Öffentlichkeit bekannt zu geben.
Das Baureferat, HA U-Bahnbau gibt seine abstimmungsbedürftigen Projekte selbst in das Verfahren ein und schreibt sie fort.