Für Aufbruch- und Erdarbeiten sowie für die Herstellung zwischenzeitlicher Befestigungen der Grabungsflächen gelten die „Zusätzlichen Technischen Vorschriften und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau" (ZTVE-Stb) und das „Merkblatt für das Zufüllen von Leitungsgräben", beide herausgegeben von der „Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen e. V." sowie die „Zusätzlichen Technischen Vorschriften für Straßenbauarbeiten in München" (ZTV-StraMü) der Abteilung Straßenbau, insbesondere Ziffer 3.3 in der jeweils gültigen Fassung.
MucAufgrO · Verwaltungsanordnung über Baumaßnahmen an Straßen der Landeshauptstadt München - Aufgrabungsordnung (AufgrO) -
§ 10 MucAufgrO – Technische Vorschriften
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 12.12.2001.
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