- 1. Diese Verwaltungsanordnung tritt am 1. Januar 1990 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsanordnung über Baumaßnahmen an Straßen der Landeshauptstadt München (Aufgrabungsordnung) vom 20. Dezember 1984 (MüABl. S. 405) außer Kraft.
- 2. Die in der Anlage aufgeführten Einheitssätze können nach Bedarf durch das Baureferat im Einvernehmen mit den betroffenen städtischen Referaten und dem Revisionsamt im Wege der Büroverfügung dem jeweiligen Preisniveau angepasst werden.
MucAufgrO · Verwaltungsanordnung über Baumaßnahmen an Straßen der Landeshauptstadt München - Aufgrabungsordnung (AufgrO) -
§ 20 MucAufgrO – In-Kraft-Treten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 12.12.2001.
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