Stadtrecht Regensburg
Geschäftsordnung für die Delegiertenversammlung der Regensburger Alten- und Seniorenclubs, die Delegiertenversammlung der Heimbeiräte der Regensburger Alten- und Pflegeheime und den Seniorenbeirat der Stadt Regensburg (RgbSeniorenGO)
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg. 21 Vorschriften im Wortlaut.
Vorschriften
- Eingangsformel1) I. Aufgaben des Seniorenbeirats
- § 1Aufgaben
- § 2Die Delegiertenversammlung der Regensburger Alten- und Seniorenclubs
- § 3Wahl der Mitglieder für den Seniorenbeirat der Regensburger Alten- und Seniorenclubs
- § 4Die Delegiertenversammlung der Regensburger Alten- und Pflegeheime
- § 5Wahl des Mitglieds für den Seniorenbeirat der Regensburger Alten- und Pflegeheime
- § 6Bennennung von Mitgliedern durch sonstige Organisationen
- § 7Amtszeit und Zusammensetzung des Seniorenbeirates
- § 8Die/der Vorsitzende
- § 9Die Stellvertreter/innen / der/die Schriftführerin
- § 10Ausschüsse
- § 11Sitzungszwang
- § 12Einberufung der Sitzungen
- § 13Kosten der Geschäftsführung
- § 14Anträge
- § 15Abstimmung
- § 16Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung
- § 17Handhabung der Ordnung
- § 18Sitzungsniederschrift
- § 19Anwendung der GO und der Geschäftsordnung für den Stadtrat
- § 20Inkrafttreten
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) jede Vorschrift aus RgbSeniorenGO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 1 RgbSeniorenGO? Zitiere den Wortlaut.“