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Zitierfest

RgbSeniorenGO · Geschäftsordnung für die Delegiertenversammlung der Regensburger Alten- und Seniorenclubs, die Delegiertenversammlung der Heimbeiräte der Regensburger Alten- und Pflegeheime und den Seniorenbeirat der Stadt Regensburg

§ 18 RgbSeniorenGO – Sitzungsniederschrift

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg.
  • 1. Über die gefassten Beschlüsse ist eine Sitzungsniederschrift zu fertigen, die von der/dem Vorsitzenden und von der/dem Schriftführer/in zu unterzeichnen ist. Die Niederschrift enthält Tag und Ort der Sitzung und die Namen der an- und abwesenden Mitglieder des Seniorenbeirats.
  • 2. Die Niederschrift über die vorangegangene Sitzung liegt während der nächsten Sitzung zur Einsichtnahme auf. Werden keine Einwände erhoben, so gilt sie als vom Seniorenbeirat genehmigt.
  • 3. Jedes Seniorenbeiratsmitglied kann die Sitzungsniederschrift jederzeit einsehen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 18 RgbSeniorenGO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 18 RgbSeniorenGO? Zitiere den Wortlaut.“

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