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Zitierfest

RgbSeniorenGO · Geschäftsordnung für die Delegiertenversammlung der Regensburger Alten- und Seniorenclubs, die Delegiertenversammlung der Heimbeiräte der Regensburger Alten- und Pflegeheime und den Seniorenbeirat der Stadt Regensburg

§ 19 RgbSeniorenGO – Anwendung der GO und der Geschäftsordnung für den Stadtrat

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg.

Soweit die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung für die Tätigkeit des Seniorenbeirats nicht ausreichen, gelten die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 19 RgbSeniorenGO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 19 RgbSeniorenGO? Zitiere den Wortlaut.“

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