1) I. Aufgaben des Seniorenbeirats
2) § 1 Aufgaben
3) II. Die Delegiertenversammlungen
4) § 2 Die Delegiertenversammlung der Regensburger Alten- und Seniorenclubs
5) § 3 Wahl der Mitglieder für den Seniorenbeirat der Regensburger Alten- und Seniorenclubs
6) § 4 Die Delegiertenversammlung der Regensburger Alten- und Pflegeheime
7) § 5 Wahl des Mitglieds für den Seniorenbeirat der Regensburger Alten- und Pflegeheime
8) III. Zusammensetzung des Seniorenbeirats
9) § 6 Bennennung von Mitgliedern durch sonstige Organisationen
10) § 7 Amtszeit und Zusammensetzung des Seniorenbeirates
11) IV. Die Organe des Seniorenbeirats
12) § 8 Die/der Vorsitzende
13) § 9 Die Stellvertreter/innen / der/die Schriftführerin
14) § 10 Ausschüsse
15) V. Geschäftsgang des Seniorenbeirats
16) § 11 Sitzungszwang
17) § 12 Einberufung der Sitzungen
18) § 13 Kosten der Geschäftsführung
19) § 14 Anträge
20) § 15 Abstimmung
21) § 16 Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung
22) § 17 Handhabung der Ordnung
23) § 18 Sitzungsniederschrift
24) Schlussbestimmungen
25) § 19 Anwendung der GO und der Geschäftsordnung für den Stadtrat
26) § 20 Inkrafttreten
Präambel
Der Seniorenbeirat vertritt die Belange der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger. Außerdem soll er als sachkundiges Gremium seine Erfahrungen und Ziele einbringen bei der Entscheidung altersspezifischer Fragen auf örtlicher Ebene. Daneben soll er „Sprachrohr“ der Seniorinnen und Senioren sein und durch Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit den Bewusstseinsbildungsprozess fördern.
Der Seniorenbeirat arbeitet überparteilich und überkonfessionell und ist verbandsunabhängig.