- 1. Der Seniorenbeirat ist die Interessenvertretung aller älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger. Er arbeitet zur Förderung der Belange der Seniorinnen und Senioren mit den Trägern der Altenhilfe sowie mit allen anderen Einrichtungen, die sich mit Planungen und Maßnahmen für Seniorinnen und Senioren befassen, eng zusammen.
- 2. Der Seniorenbeirat nimmt Beschwerden und Anregungen älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger entgegen und leitet sie nach seiner Überprüfung den zuständigen Stellen mit einer kurzen Stellungnahme zu, soweit er sie nicht selbst erledigen kann. Er gibt Anregungen und Empfehlungen.
- 3. Der Seniorenbeirat gibt auch eigene Anregungen und Empfehlungen auf dem Gebiet der Altenhilfe. Ansprechpartner/ in ist als zuständige/r Referent/in der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin oder die kommunale Wahlbeamtin/der kommunale Wahlbeamte dessen/deren Geschäftsbereich das Seniorenamt zugeordnet ist. Als sachverständiges Gremium steht der Seniorenbeirat diesem zur Seite.
Der Seniorenbeirat berät insbesondere den Stadtrat:
1) bei der Festlegung von Grundsätzen der Altenhilfe und Altenpflege,
2) bei der Planung und Durchführung von Programmen für Ältere, insbesondere im Rahmen der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements,
3) bei der Gestaltung der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege sowie bei Einrichtungen der Kurzzeitpflege
4) zu Fragen der Sicherheit im Verkehr und im Wohnumfeld,
5) zum Angebot an Beratungsdiensten,
6) zum Angebot an Freizeitgestaltung (...)
- 4. Die Geschäftsführung des Seniorenbeirats obliegt dem/der Vorsitzenden, wobei er/sie von der Stadtverwaltung/Seniorenamt unterstützt wird. Für die Geschäftsführung und als Beratungsstelle für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger stellt die Stadt einen Büroraum zur Verfügung und übernimmt den notwendigen Sachaufwand.
- 5. Die Tätigkeit im Seniorenbeirat ist ehrenamtlich. Als geschäftsführende Stelle steht das Seniorenamt der Stadt Regensburg zur Verfügung.