- 1. Die Delegiertenversammlung ist eine Interessenvertetung aller Regensburger Alten- und Seniorenclubs.
- 2. Der Delegiertenversammlung gehören je ein Vertreter/Vertreterin der Regensburger Alten- und Seniorenclubs an.
Die/der Delegierte sollte das 55. Lebensjahr vollendet haben, muss ihren/seinen Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Regensburg haben und Mitglied des Clubs sein. Der Seniorenclub oder Altenkreis muss auf Dauer eingerichtet sein, sich mindestens einmal im Monat treffen und sollte mindestens 20 Mitglieder/Besucher/Besucherinnen aufweisen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Er muss außerdem bevorzugt seniorenbezogen sein und die Betätigung des Seniorenkreises/Altenkreises muss ausschließlich auf das Gebiet der Stadt Regensburg ausgerichtet sein.
Der Modus der Festlegung ihrer Delegierten (ob durch Wahl oder Bestellung) ist Sache der Seniorenclubs bzw. Trägerverbände.
Einrichtungen und Institutionen die ein geborenes Mitglied in den Seniorenbeirat entsenden (vgl. § 6 der Geschäftsordnung) stellen keine Delegierte.
- 3. Die vorschlagsberechtigten Organisationen benennen der Stadt die Delegierten (Name, Geburtsdatum, Anschrift). Soweit Seniorenclubs während der Amtszeit der Delegiertenversammlung neu gegründet werden oder bisher keine Delegierten benannt hatten, können sie einen solchen nachmelden, falls der Seniorenclub die Voraussetzungen erfüllt. Über die Aufnahme entscheidet das zuständige Referat im Einvernehmen mit dem Seniorenbeirat. Änderungen sind der Stadt/zuständiges Referat und dem Seniorenbeirat mitzuteilen.
- 4. Die Amtszeit der Delegiertenversammlung beträgt vier Jahre und beginnt jeweils am Tage der Seniorenbeiratswahl. Bei vorzeitigem Ausscheiden einer/eines Delegierten (z. B. bei nachträglichem Verlust seiner Wählbarkeit oder beim Ausscheiden aus der Organisation, die ihn berufen hat) endet das Delegiertenmandat. Die vorschlagsberechtigte Organisation benennt der Stadt eine/einen neuen Delegierten. Der Seniorenbeirat soll von der Änderung informiert werden.
- 5. Die Delegiertenversammlung wird jährlich mindestens einmal vom zuständigen Referenten der Stadt, der gleichzeitig den Vorsitz führt, einberufen. Auf schriftlichen Antrag (unter Angabe der Gründe) eines Viertels der Delegierten oder der Mehrheit der Mitglieder des Seniorenbeirats ist die Delegiertenversammlung vom zuständigen Referenten ein weiteres Mal einzuberufen.
- 6. In der Delegiertenversammlung berichtet der Seniorenbeirat über seine Tätigkeit.
- 7. Mit Stimmenmehrheit (offene Abstimmung) beschlossene Empfehlungen der Delegiertenversammlung sind innerhalb von drei Monaten vom Seniorenbeirat zu behandeln.
- 8. Anträge, die in einer Sitzung der Delegiertenversammlung behandelt werden sollen, sind schriftlich mit kurzer Begründung spätestens zehn Tage vor der Sitzung beim zuständigen Referat einzureichen. Der Seniorenbeirat ist rechtzeitig von diesen Anträgen in Kenntnis zu setzen. Die Delegiertenversammlung entscheidet darüber, ob später eingehende Anträge oder mündliche Anträge der Delegierten behandelt werden sollen.
- 9. Die Delegiertenversammlung fasst Beschlüsse in offener Abstimmung mit Mehrheit der Abstimmenden. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Stimmenthaltung ist nicht zulässig.