- 1. Der Delegiertenversammlung gehören je eine/ein Vertreterin/Vertreter der Heimbeirätinnen/Heimbeiräte bzw. die/der Heimfürsprecherin/Heimfürsprecher der Regensburger stationären Alten- und Pflegeheime bzw. Einrichtungen der Kurzzeitpflege an.
- 2. Die vorschlagsberechtigten Heimbeirätinnen/Heimbeiräte bzw. Heimfürsprecherinnen/Heimfürsprecher benennen der Stadt die/den Delegierte/Delegierten (Name, Geburtsdatum, Anschrift). Diese/dieser muss Mitglied des Heimbeirates bzw. Heimfürsprecher sein. Soweit ein Heimbeirat während der Amtszeit der Delegiertenversammlung neu gegründet wird oder bisher keine/keinen Delegierte/Delegierten benannt hat, kann er eine/einen solchen nachmelden. Gleiches gilt für neu bestellte Heimfürsprecherinnen/Heimfürsprecher. Über die Aufnahme entscheidet das für das Seniorenamt zuständige Referat. Änderungen sind der Stadt Regensburg/ Seniorenamt mitzuteilen.
- 3. Die Amtszeit der Delegiertenversammlung beträgt vier Jahre und beginnt jeweils am Tage der Wahl des Mitglieds des Seniorenbeirats. Bei vorzeitigem Ausscheiden einer/eines Delegierten (z. B. beim Ausscheiden aus dem Heimbeirat) endet das Delegiertenmandat. Die vorschlagsberechtigte Organisation benennt der Stadt eine neue Delegierte/einen neuen Delegierten.
- 4. Die Delegiertenversammlung wird jährlich mindestens einmal von der zuständigen Referentin/vom zuständigen Referenten der Stadt, die/der gleichzeitig den Vorsitz führt, einberufen. Auf schriftlichen Antrag (unter Angabe der Gründe) eines Viertels der Delegierten ist die Delegiertenversammlung von der zuständigen Referentin/vom zuständigen Referenten ein weiteres Mal einzuberufen.
- 5. In der Delegiertenversammlung berichtet die Vorsitzende/der Vorsitzende des Seniorenbeirats bzw. ihre/seine Vertretung über deren/dessen Tätigkeit.
- 6. Mit Stimmenmehrheit (offene Abstimmung) beschlossene Empfehlungen der Delegiertenversammlung sind innerhalb von drei Monaten vom Seniorenbeirat zu behandeln.
- 7. Anträge, die in einer Sitzung der Delegiertenversammlung behandelt werden sollen, sind schriftlich mit kurzer Begründung spätestens zehn Tage vor der Sitzung bei der zuständigen Referentin/beim zuständigen Referenten einzureichen. Der Seniorenbeirat ist – soweit er von diesen Anträgen betroffen ist - rechtzeitig von diesen Anträgen in Kenntnis zusetzen. Die Delegiertenversammlung entscheidet darüber, ob später eingehende Anträge oder mündliche Anträge der Delegierten behandelt werden sollen.
- 8. Die Delegiertenversammlung fasst Beschlüsse in offener Abstimmung mit Mehrheit der Abstimmenden. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Stimmenthaltung ist nicht zulässig.
RgbSeniorenGO · Geschäftsordnung für die Delegiertenversammlung der Regensburger Alten- und Seniorenclubs, die Delegiertenversammlung der Heimbeiräte der Regensburger Alten- und Pflegeheime und den Seniorenbeirat der Stadt Regensburg
§ 4 RgbSeniorenGO – Die Delegiertenversammlung der Regensburger Alten- und Pflegeheime
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg.
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