- 1. Die Amtszeit des Seniorenbeirats beträgt vier Jahre. Sie beginnt mit seiner 1. Sitzung, welche durch die zuständige Referntin/den zuständigen Referenten einberufen wird. Der zuletzt gewählte Beirat bleibt bis zur 1. Sitzung des neu gewählten Beirats im Amt.
- 2. Folgende Institutionen, Vereine und Fachbereiche sind nach folgendem Schlüssel vertreten:
- 1. Vertreterinnen/Vertreter der Alten- und Seniorenclubs 6
- 2. Vertreterin/Vertreter der stationären Altenhilfe (einschl. Kurzzeitpflege) 1
- 3. Vertreterin/Vertreter des Kreisverbands Regensburg des BLSV 1
- 4. Vertreterin/Vertreter des Kreisverbands Regensburg des VdK 1
- 5. Vertreterin/Vertreter der Seniorenbegegnungsstätte im Gustav-Adolf-Wiener-Haus des Diakonischen Werkes Regensburg e. V. 1
- 6. Vertreterin/Vertreter des Treffpunkt Seniorenbüro der Stadt Regensburg 1
- 7. Vertreterin/Vertreter des „Fördervereins zur Unterstützung des Seniorenbeirates e.V.“ 1
- 8. Vertreterin/Vertreter des für das Seniorenamtes zuständigen Referats Diese/dieser ist nicht stimmberechtigt. 1
RgbSeniorenGO · Geschäftsordnung für die Delegiertenversammlung der Regensburger Alten- und Seniorenclubs, die Delegiertenversammlung der Heimbeiräte der Regensburger Alten- und Pflegeheime und den Seniorenbeirat der Stadt Regensburg
§ 7 RgbSeniorenGO – Amtszeit und Zusammensetzung des Seniorenbeirates
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 7 RgbSeniorenGO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 7 RgbSeniorenGO? Zitiere den Wortlaut.“