- 1. Der Seniorenbeirat wählt aus seiner Mitte in seiner ersten Sitzung nach seiner Wahl die Vorsitzende/den Vorsitzenden in geheimer Wahl. Den Wahlvorgang leitet die zuständige Referentin/der zuständige Referent. Gewählt ist die/der Kandidatin/Kandidat mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Erhält keine/keiner der Kandidaten die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, findet zwischen den 2 Kandidatinnen/Kandidaten mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
- 2. Beim Ausscheiden der Vorsitzenden des Vorsitzenden/ während der Amtszeit des Seniorenbeirats wird eine Nachfolgerin/ein Nachfolger nach Abs. 1 gewählt.
- 3. Die/der Vorsitzende und damit gleichzeitig Sprecherin/Sprecher vertritt den Seniorenbeirat nach außen und vollzieht seine Beschlüsse.
RgbSeniorenGO · Geschäftsordnung für die Delegiertenversammlung der Regensburger Alten- und Seniorenclubs, die Delegiertenversammlung der Heimbeiräte der Regensburger Alten- und Pflegeheime und den Seniorenbeirat der Stadt Regensburg
§ 8 RgbSeniorenGO – Die/der Vorsitzende
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg.
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„Was regelt § 8 RgbSeniorenGO? Zitiere den Wortlaut.“