Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbSeniorenGO · Geschäftsordnung für die Delegiertenversammlung der Regensburger Alten- und Seniorenclubs, die Delegiertenversammlung der Heimbeiräte der Regensburger Alten- und Pflegeheime und den Seniorenbeirat der Stadt Regensburg

§ 8 RgbSeniorenGO – Die/der Vorsitzende

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg.
  • 1. Der Seniorenbeirat wählt aus seiner Mitte in seiner ersten Sitzung nach seiner Wahl die Vorsitzende/den Vorsitzenden in geheimer Wahl. Den Wahlvorgang leitet die zuständige Referentin/der zuständige Referent. Gewählt ist die/der Kandidatin/Kandidat mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Erhält keine/keiner der Kandidaten die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, findet zwischen den 2 Kandidatinnen/Kandidaten mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
  • 2. Beim Ausscheiden der Vorsitzenden des Vorsitzenden/ während der Amtszeit des Seniorenbeirats wird eine Nachfolgerin/ein Nachfolger nach Abs. 1 gewählt.
  • 3. Die/der Vorsitzende und damit gleichzeitig Sprecherin/Sprecher vertritt den Seniorenbeirat nach außen und vollzieht seine Beschlüsse.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 RgbSeniorenGO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 RgbSeniorenGO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten