- 1. Anträge, die in einer Sitzung behandelt werden sollen, sind schriftlich mit kurzer Begründung spätestens 14 Tage vor der Sitzung bei der Vorsitzenden/beim Vorsitzenden einzureichen.
- 2. Der Seniorenbeirat entscheidet darüber, ob später eingehende Anträge oder mündliche Anträge der Sitzungsteilnehmerinnen/Sitzungsteilnehmer behandelt werden sollen.
RgbSeniorenGO · Geschäftsordnung für die Delegiertenversammlung der Regensburger Alten- und Seniorenclubs, die Delegiertenversammlung der Heimbeiräte der Regensburger Alten- und Pflegeheime und den Seniorenbeirat der Stadt Regensburg
§ 14 RgbSeniorenGO – Anträge
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 14 RgbSeniorenGO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 14 RgbSeniorenGO? Zitiere den Wortlaut.“